Schutzschirme und Ausgleichzahlungen

Coronavirus und Kosten

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat das Gesundheitswesen enorm gefordert. In nahezu allen Bereichen gab bzw. gibt es pandemiebedingte Sonderregelungen. Die Maßnahmen reichen von der Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon und anderen Maßnahmen zur Kontaktvermeidung über die Erhöhung der Hygiene- und Sicherheitsstandards bis hin zur Einschränkung des Leistungsangebots etwa bei Krankenhäusern.

Dadurch entstanden vielen Anbietern Mindereinnahmen wegen ausgefallener Leistungen und/oder ein Mehraufwand etwa durch strengere Hygienemaßnahmen oder die Beschaffung von Schutzausrüstung. Deshalb hat die Bundesregierung umfassende Rettungsschirme für fast alle Bereiche des Gesundheitswesens aufgespannt. Eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Regelungsbereichen einschließlich der hierzu von der gemeinsamen Selbstverwaltung getroffenen Vereinbarungen findet sich auf der Corona-Sonderseite des GKV-Spitzenverbandes.

Die Ersatzkassen sind auch in Sachsen-Anhalt an der Umsetzung dieser Maßnahmen beteiligt und geben hier eine erste Übersicht über die wichtigsten finanziellen Hilfspakete.

Krankenhäuser

Die Krankenhäuser erhielten ab März 2020 eine Leerstandspauschale für jedes nicht genutzte Bett von 560 Euro pro Tag. Von Mitte Juli 2020 bis Ende September wurde hier nachgesteuert und die Pauschale in fünf Stufen von 360 bis 760 Euro ausdifferenziert.
Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz III wurde die Freihaltepauschale im November 2020 wieder eingeführt, nun wurde der Zahlungsanspruch aber gekoppelt an eine 7-Tage-Inzidenz von über 70 und an eine Auslastung der Intensivkapazitäten von mehr als 75 Prozent im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt und daran, dass das Krankenhaus an der erweiterten oder umfassenden Notfallversorgung teilnimmt. Diese Regelung ist zum 28. Februar 2021 befristet, kann aber per Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium verlängert werden.

Außerdem bekamen Kliniken 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schufen. In Sachsen-Anhalt erhöhte sich die Zahl der verfügbaren Beatmungsplätze dadurch von 590 auf 1.080.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurde geregelt, dass Mindererlöse der Krankenhäuser aus dem Jahr 2020 im Folgejahr 2021 anteilig ausgeglichen werden. Auch für Mindestmengenregelungen gab es „Ausnahmen“. Zwar hatte für die Früh- und Reifgeborenen, Ösophagus und die Leberspenden  der G-BA die Anforderungen überarbeitet und verschärft. Pandemiebedingt gilt nun aber für die Erreichung der Mindestmenge 2021 ein Ausnahmetatbestand, der jedoch nur von wenigen Kliniken in Anspruch genommen wurde (siehe auch hier)

Pflege

Den zugelassenen Pflege-Einrichtungen werden pandemiebedingte Mindereinnahmen und Mehraufwendungen von den Pflegekassen erstattet. Nach aktuellem Stand gelten diese Regelungen bis zum 31. März 2021. Bis Ende Dezember 2020 hatten die Pflegekassen in Sachsen-Anhalt dafür fast 55 Millionen Euro an stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie an Hospize und an die Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag ausgezahlt.

Mit dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz ist auch eine einmalige Pflegeprämie für Beschäftigte in der Altenpflege von bis zu 1.000 Euro beschlossen worden, die vom Land noch einmal um bis zu 500 Euro aufgestockt wurde. Die Pflegekassen in Sachsen-Anhalt haben die Auszahlung der Prämie bereits abgeschlossen und insgesamt rund 47 Millionen  Euro ausbezahlt. Die Sonderzahlung ist ein gutes Zeichen der Wertschätzung für die in der Pflege tätigen Menschen. (weiterführende Informationen finden Sie hier)

Ärzte

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die für 2020 vereinbarte budgetierte Gesamtvergütung komplett an die Kassenärztliche Vereinigung aus, unabhängig vom verminderten Leistungsgeschehen gerade zu Beginn der Pandemie. Die Gesamtvergütung enthält jedoch auch Bestandteile, die nicht der Budgetierung unterliegen. Praktisch bedeutet das: Wenn sich das Gesamthonorar eines Vertragsarztes aufgrund der Corona-Situation um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Quartal des Vorjahres reduziert, erhält er eine Ausgleichszahlung von bis zu 90 Prozent für entgangene sogenannte extrabudgetäre Leistungen.

Die Kosten dafür im vergangenen Jahr sind noch nicht vollständig zu beziffern. Allein im ersten Quartal 2020, als die Pandemie in Deutschland gerade begann, sind in Sachsen-Anhalt rund 350.000 Euro dafür angefallen – im zweiten Quartal waren es schon 450.000 Euro.

Die Kassenärztliche Vereinigung in Sachsen-Anhalt (KVSA) begann ab März 2020 Fieberambulanzen an 21 Standorten in Sachsen-Anhalt aufzubauen. Diese werden zum Teil bis heute noch betrieben. Darüber hinaus wurden 4 mobile Dienste für das Aufsuchen von immobilen Patienten eingerichtet. Gemäß § 105 Abs. 3 SGB V sind die daraus zusätzlich entstandenen Kosten für außerordentliche Maßnahmen, die zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung während des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des lnfektionsschutzgesetzes entstehen, von den Krankenkassen zu erstatten. Die Kosten für den Aufbau und Betrieb der Fieberambulanzen betragen aktuell ca. 300.000 EUR. Gleichzeitig wurde durch die KVSA nach Abstimmung mit den Krankenkassen aufgrund von ausbleibenden Lieferungen des BMG Schutzausrüstung erworben. Die Kosten liegen bei circa 2,4 Mio EUR. Zudem haben die Krankenkassen im Jahr 2020 ca. 8 Millionen EUR für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Vertragsärzte in Sachsen-Anhalt übernommen. Die letztgenannten Kosten für PSA werden auch im Jahr 2021 bis zur Aufhebung der aktuellen Lage nach § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz von den Krankenkassen zu leisten sein.

Heilmittelerbringer

Die Bundesregierung hat auch für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. In Sachsen-Anhalt konnten rund 2.300 Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der Pandemie einen deutlichen Rückgang der Verordnungen zu verzeichnen hatten, eine einmalige Ausgleichszahlung bei der ARGE Heilmittelzulassung Sachsen-Anhalt beantragen.

Die ARGE, die bei uns in der vdek-Landesvertretung angesiedelt ist, hat im Laufe des vergangenen Jahres rund 35 Millionen Euro im Rahmen dieses Schutzschirms ausbezahlt.