Hintergrundinformationen zu Gesundheitsförderung und Prävention

Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes zum 25. Juli 2015 und der in diesem Zusammenhang von der Nationalen Präventionskonferenz beschlossenen Bundesrahmenempfehlungen wurde der Fokus darauf gelegt, sozial bedingte sowie geschlechtsbezogene Ungleichheiten von Gesundheitschancen zu vermindern. Die Krankenkassen sind aufgefordert, die Gesundheitsförderung bei Menschen mit besonderem Präventionsbedarf zielgerichtet und qualitätsgesichert auszubauen und die übergreifende Zusammenarbeit zu stärken. Gesundheitsförderung und Prävention sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie neben dem persönlichen Gesundheitsverhalten gesundheitsförderliche Strukturen nachhaltig verändern. Deshalb unterstützen die beteiligten Verantwortlichen die Gestaltung gesunder Lebenswelten und die Entscheidung für eine gesundheitsförderliche Lebensweise der Zielgruppe.