Gestaltungsbild

Koalitionsvertrag und Krankenhausgutachten Sachsen-Anhalt

Um die Versorgung mit qualitativ hochwertigen stationären Leistungen auch künftig bedarfsgerecht sicherstellen zu können, sind gezielte Investitionen in den jeweiligen Krankenhäusern und Standorten notwendig. Im Koalitionsvertrag hält die Landesregierung Sachsen-Anhalt fest, dass veränderte Versorgungsmodelle geschaffen werden müssen, um auch zukünftig die wohnortnahe Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Im Koalitionsvertrag hat die Regierung Sachsen-Anhalts außerdem angekündigt, sich auf Bundesebene für einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen für alle Beteiligten einzusetzen, damit bewährte Kooperationsmodelle nicht wegbrechen. „Gemeinsam mit den Partnern der Selbstverwaltung und den Kommunen wollen wir moderne, zukunftsfähige Versorgungskonzepte entwickeln.“

Zur Ermittlung des entsprechenden Bedarfs hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Zweck dieses Gutachtens besteht darin, den zukünftigen regionalen Bedarf in der stationären Versorgung zu ermitteln. Berücksichtigt werden dabei unter anderem folgende Faktoren: die regionalen Versorgungsstrukturen einschließlich der Notfallstrukturen und der ambulanten Versorgung, der sich abzeichnende Fachkräftemangel, die Zunahme telemedizinischer Anwendungen und weitere Innovationen.

Den Auftrag für dieses Gutachten hat das Land Sachsen-Anhalt an die Gesellschaft "Partnerschaft Deutschland" (PD) vergeben. In der Sitzung des Planungsausschusses am 25.07.2022 informierte das Ministerium darüber, dass die Partnerschaft Deutschland hierfür die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen erhält, die die Verbände der Krankenkassen mit jedem einzelnen Plankrankenhaus im Land abgeschlossen haben. Die Einbeziehung der Mitglieder des Planungsausschusses erfolgt durch strukturierte Interviews.

People and healthcare

Ergebnisse und Handlungsempfehlungen  

Seit Juli 2023 liegt nunmehr das Krankenhausgutachten Sachsen-Anhalt neben der auf Bundesebene avisierten Krankenhausreform vor. Das Gutachten analysiert unter Berücksichtigung der ambulanten Versorgung und des Rettungswesen den Ist-Zustand der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt. Die zentralen Forderungen des Gutachtens - Leistungszentrierung und Vermeidung von Doppelvorhaltungen zugunsten der Versorgungsqualität und Ressourcenallokation - gehen mit den Zielvorgaben der Krankenhausreform auf Bundesebene einher. Der Verband der Ersatzkassen e. V. spricht sich daher für eine Umsetzung des Gutachtens als Zwischenschritt auf dem Weg zur Krankenhausreform aus.

Insgesamt wird die stationäre Versorgung in Sachsen-Anhalt mit "gut" bewertet. Es gibt allerdings Anzeichen einer Überversorgung in den Ballungsräumen Magdeburg und Halle (Saale) sowie im Harz. In den ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts bestehen in bestimmten Versorgungsbereichen hingegen Defizite. Um Doppelvorhaltungen zu vermeiden und Defizite auszugleichen, gibt das Gutachten insgesamt 11 Handlungsempfehlungen. Die Methodik, die Analyse der Daten sowie die Handlungsempfehlungen des Gutachtens stehen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bereit.

Ob das Krankenhausgutachten in Sachsen-Anhalt wie auch die Reform auf Bundesebene einen echten Strukturwandel bewirken können, bleibt abzuwarten. Das Gutachten selbst nimmt Abstand vom Anspruch, „vollständige“ Empfehlungen für den Um- oder Ausbau der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt zu geben.