Leistungen und Qualität

Die Mindestmengenregelungen

Behandlungen, für die die Mindestmengenregelungen gelten, dürfen nur in Kliniken angeboten werden, die jährlich eine Mindestanzahl der jeweiligen Leistung durchführen und somit über die entsprechende Erfahrung verfügen. „Mindestmengenregelungen senken die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen und das Sterberisiko. Sie erhöhen damit die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten“, sagt Dr. Klaus Holst, Leiter Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Sachsen-Anhalt. „Mit den Mindestmengenkarten unterstützen wir Ärzte und Versicherte dabei, bei einem anstehenden Eingriff die passende Klinik zu finden.“  

Unsere interaktive Mindestmengenkarte gibt einen Überblick über alle Kliniken, die die entsprechenden Eingriffe durchführen dürfen. Knie-Operationen, Nierentransplantationen und die Versorgung von Neugeborenen mit starkem Untergewicht sind drei von sieben Leistungen im Krankenhaus, für die es sogenannte Mindestregelungen gibt. Sie dürfen also nur in Kliniken angeboten werden, die jährlich eine bestimmte Mindestanzahl der jeweiligen Leistung durchführen und somit über die entsprechende Erfahrung verfügen. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, hat der vdek auf seiner Website interaktive Landkarten veröffentlicht, die bundesweit alle Krankenhäuser zeigen, die diese Vorgaben erfüllen.

Neben den Standortanzeigen aller Kliniken, die 2023 mindestmengenrelevante Leistungen durchführen dürfen, ermöglichen die Webanwendungen auch einen Rückblick auf die Mindestmengenversorgung der vergangenen drei Jahre.

Mindestmengenregelungen für verschiedene Bereiche

Erfahrungsgemäß sind selten durchgeführte Behandlungen mit hohen Risiken verbunden. Die Mindestmengenregelungen dienen dazu, diese Risiken durch die Festlegung einer Mindestanzahl von Behandlungen pro Jahr zu vermeiden. Studien belegen den Zusammenhang zwischen höheren Leistungsmengen und höherer Behandlungsqualität. Je häufiger eine Behandlung in einem Krankenhaus durchgeführt wird, desto geringer ist das Risiko, dass Komplikationen auftreten.

Für diese Eingriffe bestehen Mindestmengenregelungen:

Leistung
jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus
Lebertransplantation

 

20

 

 

Nierentransplantation

 

25
Komplexe Eingriffe an der Speiseröhre   26
Komplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse 10
Stammzelltransplantation 25

 

Knie-TEP

 

50

Versorgung von Neugeborenen mit starkem Untergewicht (< 1250g)

 

25
  Stand November 2023

Der vdek setzt sich nicht nur für die Ausweitung der Mindestmengenregelungen auf weitere Bereiche, sondern auch für eine Erhöhung bereits bestehender Mindestmengen ein. Diese Ausweitung beinhaltet die Überprüfung der bisher festgelegten Mindestmengen und hätte zur Folge, dass die Versorgungsqualität weiter verbessert wird.  „Wir brauchen einen stärkeren Spezialisierungsprozess in der Krankenhauslandschaft. Höhere Mindestmengen würden diesen Prozess unterstützen“, resümiert Dr. Holst.