Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer

Anträge können ab sofort bei der ARGE Heilmittelzulassung gestellt werden

Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle verzeichnen, können von heute an eine Ausgleichszahlung beantragen. In Schleswig-Holstein ist die „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Schleswig-Holstein“ mit Sitz bei der vdek-Landesvertretung für die Bearbeitung der Anträge zuständig.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Alle Infos zur Antragstellung sind im Internetportal der ARGE Schleswig-Holstein unter https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/SHS.html abrufbar. Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über das dort bereitgestellte Formular möglich. Der Antragszeitraum ist begrenzt. Das elektronisch auszufüllende Formular kann bis zum 30. Juni 2020 per E-Mail bei der ARGE Schleswig-Holstein eingereicht werden. Die E-Mailadressen sind ebenfalls unter http://www.zulassung-heilmittel.de/ zu finden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Die Höhe ist unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung des Leistungserbringers:

Heilmittelerbringer, die bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen worden sind, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat.

Für Leistungserbringer, deren Zulassung in den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2020 fällt, beträgt der Zuschuss 4.500 Euro. Bei Zulassung im Mai 2020 sind es 3.000 Euro und bei Zulassung im Juni dieses Jahres 1.500 Euro.

Gemeinsame Pressemitteilung vom 20.05.2020 zum Download Schutzschirm für Heilmittelerbringer

Kontakt

Florian Unger
Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 9 74 41 - 16
Fax: 04 31 / 9 74 41 - 23
E-Mail: florian.unger@vdek.com