Maßnahmen zum Infektionsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie

Ersatzkassen lockern Abgaberegelungen für Medikamente in Apotheken

Um die Zahl der Personenkontakte in Apotheken zu verringern und so das Risiko einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus (SARS-CoV-2) zu reduzieren, lockern die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) die Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln.

Apotheker können den Versicherten der Ersatzkassen ab sofort statt einer rabattierten Arznei auch nicht-rabattierte Arzneimittel ausgeben, wenn das rabattierte Medikament in dieser Apotheke nicht mehr vorrätig ist. Mit der Regelung soll u. a. verhindert werden, dass die Betroffenen ein weiteres Mal in die Apotheke kommen müssen, um dann das für sie bestellte Medikament abzuholen, oder dass sie sich auf den Weg in eine andere Apotheke machen, um sich das Medikament dort zu besorgen. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. April 2020 befristet.

Schutzmaßnahme insbesondere für ältere und vorerkrankte Patienten

"Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, alles zu tun, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die Ersatzkassen leisten ihren Beitrag dazu, wo immer es möglich ist", sagt Armin Tank, Leiter der Landesvertretung Schleswig-Holstein des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). "Mit der kurzfristig getroffenen Regelung zur Arzneimittelabgabe schützen wir insbesondere ältere und vorerkrankte Patienten, die die Apotheken besonders häufig aufsuchen. Außerdem ist diese Maßnahme ein Beitrag zur Verringerung des allgemeinen Infektionsrisikos."

Die Apotheken sind ansonsten grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, bevorzugt rabattierte Arzneimittel an die Versicherten abzugeben.

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Pressesprecher
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