Fortsetzung des regionalen Psychiatrie-Budgets in allen fünf Modellregionen bis 2025

Der Mensch steht im Mittelpunkt der Versorgung

In fünf Landkreisen Schleswig-Holsteins (Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg und Nordfriesland) wird seit dem Jahr 2003 das Finanzierungssystem eines Regionalen Budgets für die psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosomatische Gesundheitsversorgung erprobt und durchgeführt. Die Laufzeit der Verträge betrug jeweils acht Jahre, die Modellprojekte liefen bis Ende 2020. Nun haben die Beteiligten eine Fortsetzung vereinbart, die rückwirkend ab dem 01.01.2021 und für fünf weitere Jahre bis Ende 2025 erfolgt. In den fünf Modellregionen leben über 900.000 Bürgerinnen und Bürger, die von dieser regionalen Versorgungsform profitieren.

Dank vom Minister und Lob von den Krankenkassen

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg erläutert: „Im Wesentlichen geht es bei dem jetzigen Konzept um Optimierungen im Gesundheitsbereich auf allen Ebenen und einen besseren Einsatz der finanziellen Mittel im Interesse der Patientinnen und Patienten. Psychiatrische Versorgung richtet sich hier nicht nach getrennten Versorgungs- und Finanzierungssystemen, sondern nach den individuellen Behandlungserfordernissen der Menschen – sie sollen im Mittelpunkt der Versorgung stehen. Mein Dank gilt allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.“

Stellvertretend für alle gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein ergänzt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung: „Wir freuen uns, dass wir dieses erfolgreiche Versorgungsmodell für Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter anbieten können. Diese Versorgung orientiert sich stärker am individuellen Behandlungsbedarf der Patientinnen und Patienten. Das führt dazu, dass sie länger in ihrem sozialen Umfeld verbleiben können und seltener stationär aufgenommen werden müssen. Und dass die bessere Versorgung dennoch nicht teurer ist, freut uns auch als Kostenträger.“

Schleswig-Holstein als Vorreiter

Das bundesweit erste Modellprojekt dieser Art wurde durch das Klinikum Itzehoe für den Kreis Steinburg vereinbart. Dabei handelt es sich um vertragliche Regelungen zwischen dem für die Region jeweils zuständigen Krankenhaus für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie und allen Krankenkassen. Ursprünglich wurden diese Verträge gemäß Bundespflegesatzvereinbarung geschlossen, inzwischen basieren sie auf den Regelungen des Sozialgesetzbuches V (§ 64 b SGB V).

Das Behandlungsprinzip lautet ambulant vor teilstationär vor stationär und soll so nah am Lebensfeld wie möglich angewendet werden. Die informelle Unterstützung einer Patientin oder eines Patienten beispielsweise durch Familie, Freunde oder Gemeinde erfolgt nach Möglichkeit neben der fachlichen, professionellen Unterstützung. Wichtig ist die Kontinuität bei der Behandlung, die Förderung der Selbsthilfe und eine flächendeckende hohe Behandlungsqualität, die flexibel am individuellen Behandlungsbedarf ausgerichtet wird. Die Verbesserung der Behandlungsqualität wird durch eine sektorenübergreifende und patientenzentrierte Versorgung angestrebt. Zudem wird ein effizienter Einsatz vorhandener Ressourcen durch die Bildung eines Gesamtbudgets für voll- und teilstationäre Leistungen und Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen angestrebt. Zusätzlich bieten die Modellverträge die Möglichkeit des Home-Treatments, also einer Behandlung zu Hause. Sie sind geeignet, stationäre Behandlung zu verkürzen oder sogar zu vermeiden.

Gemeinsame Pressemitteilung vom 18.02.2022 zum Download Fortsetzung des regionalen Psychiatrie-Budgets bis 2025

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