Sozialwahl 2023 hat begonnen

Deine Stimme. Deine Wahl - bei den Ersatzkassen ist erstmals Online-Wahl möglich

Mit dem Versand der Wahlunterlagen hat die Sozialwahl 2023 begonnen. In Schleswig-Holstein erhalten knapp eine Million wahlberechtigte Mitglieder der Ersatzkassen in diesen Tagen die entsprechenden Unterlagen mit der Post. Gewählt werden die Mitglieder der Verwaltungsräte der Ersatzkassen für die kommenden sechs Jahre. Bei der Sozialwahl stellen sich keine politischen Parteien, sondern Listen zur Wahl. Die Personen auf den Listen sind selbst Versicherte der jeweiligen Kasse. Die Sozialwahl gibt ihnen die nötige Legitimation, um für die Interessen der Versicherten einzutreten.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wirbt für eine hohe Wahlbeteiligung: „Nur wer sich beteiligt, entscheidet mit, wie die ehrenamtliche Versichertenvertretung in den Gremien der Krankenkassen künftig zusammengesetzt ist“, sagt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Stimmabgabe bis zum 31. Mai

Wahlberechtigt sind alle ab 16 Jahren, die selbst einen Mitgliedsbeitrag bei der Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse oder der hkk – Handelskrankenkasse bezahlen. Neben der traditionellen Briefwahl besteht erstmals auch die Möglichkeit, die Stimme online abzugeben. „Eine Online-Wahl in dieser Größenordnung ist ein absolutes Novum und Ausdruck einer fortschrittlichen Selbstverwaltung. Die Ersatzkassen sind hier Motor der Modernisierung und können so eine Blaupause für andere Wahlen liefern“, so Straub weiter.

Wer per Briefwahl abstimmt, muss den ausgefüllten Stimmzettel mit dem vorfrankierten, farbigen Umschlag so rechtzeitig abschicken, dass er bis zum 31. Mai 2023 bei seiner Krankenkasse eingetroffen ist. Alternativ ist bei den erwähnten fünf Ersatzkassen erstmals auch die Online-Wahl möglich. Hierzu sind als technische Voraussetzung PC, Notebook, Smartphone oder Tablet sowie ein Internetzugang notwendig. Das genaue Verfahren ist in den Wahlunterlagen erklärt.

Demokratische Mitbestimmung in der sozialen Selbstverwaltung

Die Wahlberechtigen wählen mit ihrer Stimme ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse. Die Verwaltungsräte sind wichtige Gremien der Krankenkassen. Sie wählen unter anderem die Vorstände und genehmigen die Haushalte der Krankenkassen. Und in Widerspruchsausschüssen helfen sie anderen Versicherten, die z. B. mit Verwaltungsentscheidungen der Kasse nicht einverstanden sind.

Drittgrößte Wahl in Deutschland

Bundesweit sind 52 Millionen Menschen zur Sozialwahl aufgerufen. Damit ist die Sozialwahl nach der Europawahl und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt. Neben den Verwaltungsräten der fünf Ersatzkassen wird auch die Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung gewählt.

Pressemitteilung vom 28.04.2023 zum Download Sozialwahl 2023 hat begonnen

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