Neuer Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege in Schleswig-Holstein bringt Verbesserungen für Bewohnende und Personal

Für mehr Qualität in der vollstationären Versorgung der Pflegeheimbewohnenden in Schleswig-Holstein und gleichzeitig für mehr Attraktivität bei den Pflegefachkräften soll ein neuer Rahmenvertrag sorgen. Darauf haben sich die Partner der Selbstverwaltung geeinigt. Der neue Rahmenvertrag bildet künftig die verbindliche Grundlage für Vergütungsverhandlungen, die individuell zwischen den Pflegekassen, den Sozialhilfeträgern und den landesweit 550 vollstationären Pflegeeinrichtungen geführt werden. Der neue Rahmenvertrag gilt seit 1. Oktober und löst die bisherige Vereinbarung ab, deren Grundzüge mehr als 25 Jahre alt waren.

Durch neue, verbesserte Personalrichtwerte, durch den Abbau von Bürokratie und mit flankierenden Regelungen wird die wirtschaftliche Betriebsführung der vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land gestärkt. „Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der vollstationären Pflege“, sagt AOK-Landesdirektorin Iris Kröner. „Durch mehr Personal soll eine bessere Versorgung der Bewohner gewährleistet und die Attraktivität der Arbeit in der Pflege gesteigert werden. Davon werden alle Beteiligten profitieren“, erklärt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung die wichtigsten Neuerungen.

Gleichzeitig bieten die Regelungen von Personalkorridoren den Einrichtungsträgern einen hohen Grad an Selbstbestimmung und Flexibilität hinsichtlich der konkreten Personalmenge und -struktur. So wird die bisher starre Regelung der Fachkraftquote durch ein von der individuellen Belegung getragenes System ersetzt.

Der Rahmenvertrag verbessert zudem die bisherige Regelung zur Abgrenzung von Regelleistungen der Träger und privaten Zusatzleistungen erheblich. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Diskussionen zwischen Betreibern von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen, Angehörigen oder Betreuern darüber gegeben, ob bestimmte Leistungen schon in der Finanzierung berücksichtigt wurden. Die Rahmenvertragspartner sind zuversichtlich, mit diesem Abgrenzungskatalog eine dauerhafte Lösung gefunden zu haben, die solche Konflikte in Zukunft erst gar nicht entstehen lassen.

Die Verbesserungen bei den Personalschlüsseln insbesondere auch in den Bereichen Leitung und Verwaltung führen zu einer besseren wirtschaftlichen Situation der Einrichtungen. Es ist aber davon auszugehen, dass diese auch zu einer weiteren Steigerung der Zuzahlungen von Bewohnern führen können. Deshalb appellieren vdek und AOK NordWest noch einmal nachdrücklich an die Politik, die Finanzierung in der Pflege auf eine neue und tragfähige Grundlage zu stellen.

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