Krankenkassen unterstützen Gesundheitsförderung in den Kommunen

Ein Schritt zu mehr Gesundheit für alle

Zum Jahresbeginn ist das neue Förderverfahren in Schleswig-Holstein gestartet, das auf die Verbesserung der psychosozialen Gesundheit in jedem Lebensalter abzielt. Im Rahmen dieser Initiative können Kommunen und andere Akteure für Prävention in sozialen Lebensräumen Förderanträge stellen, um gesundheitsfördernde Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Die Grundlage für diese Förderung bildet der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes nach § 20a SGB V.

Sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen im Fokus

„Uns ist besonders wichtig, die gesundheitsbezogenen Kompetenzen zu stärken und Rahmenbedingungen zu schaffen, um die gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern“, erklärt Mirja Jensen, Referentin in der Geschäftsstelle des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Schleswig-Holstein. „Sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen stehen dabei besonders im Fokus.“

In Schleswig-Holstein sind zwei Fördermöglichkeiten vorgesehen:
1.    Projektförderung nach Interessenbekundung:
Kommunen werden beim Auf- und Ausbau gesundheitsfördernder Strukturen unterstützt, beispielsweise bei der Entwicklung und Umsetzung einer integrierten kommunalen Strategie.
2.    Förderung von gesundheitsfördernden Maßnahmen im kommunalen Rahmen:
Die Maßnahmen sollen niedrigschwellig sein und sich an spezifische vulnerable Zielgruppen richten.

„Wir laden alle Kommunen in Schleswig-Holstein ein, sich aktiv an dieser Initiative zu beteiligen und ihre Ideen zur Gesundheitsförderung einzubringen“, sagt Mirja Jensen.

Kommunen mit großem Einfluss auf ein gesundes Leben der Menschen

Ein gesundes Leben wird maßgeblich von den Lebensbedingungen beeinflusst. Die Kommunen spielen dabei eine entscheidende Rolle, weil sie die zentralen Lebensbedingungen gestalten und Menschen dort erreichen, wo sie leben, lernen oder ihre Freizeit verbringen. Aus diesem Grund haben Gesundheitsförderung und Prävention in den Kommunen eine besondere Bedeutung. Das GKV-Bündnis für Gesundheit in Schleswig-Holstein – das ist der gesetzlich verankerte Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände – setzt sich dafür ein, gesundheitsfördernde Entwicklungsprozesse in den Kommunen zu initiieren und zu unterstützen.

Hintergrund

In jedem Bundesland gibt es eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) GKV-Bündnis für Gesundheit auf Grundlage der gesetzlichen Neufassung des § 20a Absatz 3 SGB V. Diese ARGEn haben die Aufgabe, bei der Umsetzung der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention im Sinne der Landesrahmenvereinbarungen als Bestandteil der nationalen Präventionsstrategie mitzuwirken. Die ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Schleswig-Holstein wurde vor einem Jahr gegründet.

Für weitere fachliche Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen wenden Sie sich bitte an das GKV-Bündnis für Gesundheit in Schleswig-Holstein.

Mirja Jensen
Geschäftsstelle der ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Schleswig-Holstein
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel
Telefon: 04 31 / 9 74 41 – 20
E-Mail: mirja.jensen@vdek.com

Pressemitteilung des GKV-Bündnisses Für Gesundheit in Schleswig-Holstein vom 30.01.2025 zum Download Krankenkassen unterstützen Gesundheitsförderung in den Kommunen: Ein Schritt zu mehr Gesundheit für alle

Kontakt

Florian Unger
Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 9 74 41 - 16
Fax: 04 31 / 9 74 41 - 23
E-Mail: florian.unger@vdek.com