Ausbildungsinstitute für Psychotherapie

Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung der gesetzlich Versicherten in Ausbildungsinstituten für Psychotherapie ergibt sich aus § 117 Abs. 2 SGB V. Die Leistungserbringung und –abrechnung werden von den Landesverbänden der Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, LKK und Knappschaft) und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich mit den Trägern der Psychiatrischen Ausbildungsinstitute geregelt. Der vdek wurde von seinen Mitgliedskassen mit der Verhandlung und dem Abschluss der entsprechenden Verträge beauftragt.