Psychiatrische Institutsambulanzen

Als Ergänzung zum ambulanten Angebot von niedergelassenen Psychiatern wurde die Behandlung in Psychiatrischen Institutsambulanzen an Krankenhäusern, Fachkliniken oder Tageskliniken geschaffen. Die gesetzliche Grundlage für die Vergütung Psychiatrischer Institutsambulanzen ergibt sich aus § 118 SGB V.

Hier können diejenigen Patienten behandelt werden, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankungen oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten, auf die Behandlung durch diese Einrichtungen angewiesen sind, weil sie im niedergelassenen Bereich keine oder keine ausreichende Behandlungsmöglichkeit finden.

Flächendeckende Versorgungsangebote

Durch die Behandlung in den Psychiatrischen Institutsambulanzen können langfristige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. In Schleswig-Holstein stehen den Versicherten an insgesamt über 50 Standorten qualifizierte Einrichtungen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Der Zugang erfolgt entweder aus dem stationären Bereich oder über eine Überweisung aus dem niedergelassenen Bereich.

Vertragspartner

Die Verträge mit den Psychiatrischen Institutsambulanzen werden von den Landesverbänden der Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, LKK und Knappschaft) und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich vereinbart. Die hierfür gezahlten Vergütungen erfolgen direkt an die Einrichtungen. Diese sind nicht im Honorar der niedergelassenen Ärzte enthalten und liegen somit außerhalb der Gesamtvergütung.