Impfungen bieten wirksamen Schutz vor schwerwiegenden Erkrankungen
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Für die Ersatzkassen hat das Thema Krankheitsverhütung und somit das Thema Impfungen hohe Priorität. Impfungen bieten Schutz vor vielen schwerwiegenden Krankheiten. Daher übernehmen die Ersatzkassen entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) selbstverständlich die Kosten für die medizinisch sinnvollen Impfungen.
Impfempfehlungen werden in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ausgesprochen. Ergänzend werden Impfungen nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder öffentlich empfohlen. Für Schleswig-Holstein hat das Gesundheitsministerium eine entsprechende öffentliche Empfehlung für Schutzimpfungen gegen einzelne Krankheiten bekannt gegeben.