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DRG - Diagnosis Related Groups

Seit 2005 erfolgt die Abrechnung für den somatischen Bereich nicht mehr entsprechend der Dauer des Krankenhausaufenthaltes, sondern über Fallpauschalen (so genannte Diagnosis Related Groups, kurz DRG), deren Höhe sich nach Diagnose und Schweregrad richtet. Ein kleines Krankenhaus bekommt damit zum Beispiel für eine Blinddarmoperation die gleiche Vergütung wie ein großes Krankenhaus. Nachteilig an diesem lernenden System ist der Anreiz für das Krankenhaus möglichst viele Operationen zu erbringen. Damit - und nicht nur durch die demographische Entwicklung - lässt sich die überproportionale Fallzahlsteigerung der vergangenen Jahre erklären.

Der bisher größte Umbau seit der Einführung der DRGs erfolgte durch die gesetzlich angeordnete Ausgliederung der Pflegepersonalkosten, den so genannten "Pflexit". Seit 2020 werden die Kosten des Pflegepersonals voll erstattet. Alle DRGs wurden um diese Kosten bereinigt.

Landesbasisfallwert

Der Landesbasisfallwert bildet seit 2005 die Grundlage der Abrechnung der Krankenhäuser. Er wird gebildet aus dem rechnerischen Durchschnittspreis aller Krankenhausfälle des somatischen Bereichs in Schleswig-Holstein. Multipliziert mit der Bewertungsrelation des jeweils gültigen DRG-Kataloges ergibt sich die Vergütung der einzelnen Leistung. Die Bewertungsrelationen werden nach dem jeweiligen Aufwand kalkuliert vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus – InEK.

In einer fünfjährigen Konvergenzphase zwischen 2010 und 2014 wurden alle Landesbasisfallwerte schrittweise an den Korridor zum Bundesbasisfallwert angeglichen. Der untere Korridorwert wurde überdies zum 01. Januar 2016 von -1,25 % auf -1,02 % angehoben. Davon haben die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren stark profitiert.

Mittlerweile spielt der Bundesbasisfallwert für die Ermittlung der Landesbasisfallwerte keine Rolle mehr. Aufgrund einer Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) wird der Bundesbasisfallwert seit 2021 erst nach Veröffentlichung aller Landesbasisfallwerte zum 31.3. jedes Jahres bekanntgegeben.

Erlösvolumen

Bundesweit gaben die gesetzlichen Krankenkassen 2016 rund 73 Milliarden Euro für die Krankenhausversorgung ihrer Versicherten ausgegeben – 2022 waren es bereits mehr als 88 Milliarden Euro. Das entspricht mehr als 30 Prozent der Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung.

Das Gesamtbudget der Gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhäuser in Schleswig-Holstein ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – 2019 betrug es 2,23 Milliarden Euro über die DRGs. Zwar hat sich die Verweildauer in den Krankenhäusern erheblich vermindert und auch die Zahl der Krankenhausbetten hat sich in den vergangenen Jahren in Schleswig-Holstein auf insgesamt 14.830 reduziert. Jedoch ist die Zahl der Krankenhausfälle bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie stark gestiegen.

Durch die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten wird das über DRGs erzielte Erlösvolumen um ungefähr 20 Prozent reduziert. Allerdings erhalten die Krankenhäuser seit 2020 im Gegenzug ein Pflegebudget, das die Kosten des Pflegepersonals, das auch tatsächlich Patienten versorgt, deckt.