Versorgung der Pflegebedürftigen
Die Ersatzkassenverbände vertreten die Pflegekassen in 6 (Flensburg, Kiel, Neumünster, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg) von 15 Landkreisen als federführender Ansprechpartner für den Abschluss von Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen mit stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Zudem sind wir in diesen 6 Kreisen erster Ansprechpartner bzgl. der Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI und den daraus entstehenden Maßnahmen. Die Versorgung der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein wird durch
Die Versorgung der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein wird durch
- knapp 550 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit fast 39.000 Pflegebetten
- davon gut 1.700 Kurzeitpflegeplätze -
- über 625 ambulante Pflegedienste
- über 190 Tagespflegeeinrichtungen
- 13 stationäre Hospize mit 149 Plätzen
sichergestellt.