Hospize

Ziele

Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Betreuung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Wünsche und Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum des Handelns der Hospizarbeit.

Ambulante Hospizdienste

Vor allen Ehrenamtliche engagieren sich in der ambulanten Hospizarbeit. Durch ihren Einsatz leisten sie, ebenso wie professionelle Kräfte, einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung sterbender Menschen.

Die Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste auf Antrag, wenn sie qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung im Haushalt des Versicherten, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen behinderter Menschen oder der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Voraussetzungen und Höhe der Förderung können der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V entnommen werden. 2023 werden in Schleswig-Holstein 31 ambulante Hospizdienste mit über vier Millionen Euro unterstützt.

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Stationäre Hospize

Neben der ambulanten Hospizbetreuung sind für besondere Krankheitsbilder auch stationäre Hospize notwendig. Ziel der stationären Hospizarbeit ist es, palliativ-medizinische Behandlung, Pflege und Begleitung anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt.

Gemäß der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V können nur Menschen in stationären Hospizen aufgenommen werden, deren Erkrankung progredient verläuft, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und eine begrenzte Lebenserwartung erwartet wird. In Schleswig-Holstein gibt es aktuell 11 Verträge mit stationären Hospizen mit insgesamt 131 Plätzen.

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Palliativversorgung in der Pflege

Landkarte von Schleswig-Holstein mit den Standorten der Palliativversorgung in der Pflege