Rechtliche Voraussetzungen
Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die von der Landesregierung ernannte zuständige Behörde. Näheres können Sie der u. a. Rechtsverordnung entnehmen. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich.
Bei nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45b Abs. 1 Satz 6 SGB XI sind die Antragsunterlagen beim Landesamt für Soziales Dienste, Steinmetzstr. 1 – 11, 24534 Neumünster, einzureichen. Das Landesamt informiert die Pflegekassen / -verbände zeitnah über bewilligte Leistungsanträge.
Nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegedienste benötigen keine weitere Anerkennung.