Pflegeleistungen

Soziale Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert und profitieren im Pflegefall von deren Leistungen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich grundsätzlich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit des Versicherten. Die Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Die Leistungsansprüche ergeben sich aus der Einstufung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurden mit Wirkung zum 01.01.2017 die vorherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Dadurch – und durch die Einführung eines neuen Begutachtungsinstruments – soll eine leistungsrechtliche Gleichstellung somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen ermöglicht werden. Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad sind der Grad der Selbständigkeit, die Fähigkeiten des jeweiligen Pflegebedürftigen sowie die personelle Unterstützung. Damit richtet sich der Blick stärker auf die Potentiale des Menschen als auf seine Defizite.