Vertragsverhandlungen und Zulassungsanträge

Vertragsverhandlungen

Als stationäre Pflegeeinrichtungen gelten Einrichtungen, die selbstständig wirtschaften und in denen Pflegebedürftige unter der ständigen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig (vollstationär), tagsüber oder nachts (teilstationär) gepflegt werden. Die Pflegeeinrichtungen verhandeln mit den Pflegekassen und dem zuständigen Träger der Sozialhilfe eine leistungsgerechte Vergütung für die allgemeine Pflegeleistung. Darüber hinaus werden die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung vereinbart. In der Pflegesatzvereinbarung sind außerdem die wesentlichen Leistungs- und Qualitätsmerkmale der Einrichtung festzulegen. Zudem müssen die Einrichtungen zusätzliche Betreuungsleistungen anbieten. Die Pflegeeinrichtungen erhalten dafür eine gesonderte Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung wird ausschließlich mit den Pflegekassen verhandelt, da die Kosten auch allein von der zuständigen Pflegekasse getragen werden.

Schild mit Ausrufezeichen

Zulassungsanträge

Antragsunterlagen für den Abschluss eines Versorgungsvertrages einer stationären Pflegeeinrichtung sind nur beim federführenden Pflegekassenverband in Schleswig-Holstein einzureichen. Neben dem formlosen Antrag sind der vollständig ausgefüllte Strukturerhebungsbogen und alle erforderlichen Unterlagen miteinzureichen. Der vdek ist federführender Verband in den Kreisen Ostholstein und Rendsburg-Eckernförde sowie in den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster.

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