Versorgungsplanung

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Sinne des § 132g SGB V orientiert sich am biografischen und/oder lebensweltlichen Hintergrund der bzw. des Leistungsberechtigten. Der Wille der/des Leistungsberechtigten ist zu respektieren und daher handlungsleitend.

Individuelles Beratungsangebot für die selbstbestimmte Entscheidung

elderly woman

Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles, auf die Situation der/des Leistungsberechtigten zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und/oder seelsorgerlichen Versorgung in der letzten Lebensphase. Sie soll der/dem Leistungsberechtigten ermöglichen, selbstbestimmt über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen entscheiden zu können und damit als Grundlage für eine Behandlung und Versorgung am Lebensende dienen, die den von ihr/ihm geäußerten Vorstellungen entspricht.

Anbieter der gesundheitlichen Versorgungsplanung können vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII sein. Die Antragsunterlagen sind beim federführenden Landesverband der Krankenkassen einzureichen. Die vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein ist federführender Verband in den Kreisen Ostholstein und Rendsburg-Eckernförde sowie in den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster.

Vereinbarung auf Bundesebene

Zur Umsetzung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase wurde Ende 2017 auf Bundesebene eine Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und 15 Trägerverbänden geschlossen. In der Anlage 1 der Vereinbarung findet sich das notwendige Antragsformular für Einrichtungen, die diese Versorgungsplanung anbieten wollen.

Sollten Sie die Vereinbarung zur Versorgungsplanung benötigen, besuchen Sie gern unser Download-Center