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Einheitliches Zulassungsverfahren
Für die Erbringer von Heilmittelleistungen gibt es seit einigen Jahren ein einheitliches Zulassungsverfahren für alle Krankenkassenarten. Weitere Informationen, Formulare zum Herunterladen und die Kontaktdaten der für Schleswig-Holstein zuständigen Stelle finden Sie unter: