Vertragspartner

Wege zum Vertrag

Anbieter haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen zu werden:

  • Durch eine Mitgliedschaft im Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e. V. (Link zur Homepage: www.lvsh-taxi-mietwagen.de ).
  • Durch einen Einzelvertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen in Schleswig-Holstein. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner auf.
     

Ansprechpartner

Bei der Wahl Ihres Ansprechpartners ist der Ort Ihres Betriebssitzes maßgeblich. Die Krankenkassenverbände in Schleswig-Holstein haben die Zuständigkeiten für die Kreise und kreisfreien Städte untereinander aufgeteilt.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die Federführung für die Städte Flensburg und Neumünster sowie für die Kreise Nordfriesland, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und Stormarn. Ansprechpartnerin in der vdek-Landesvertretung ist Nora Schneider.

Nora Schneider

Referentin Ambulante Versorgung
Wall 55
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 97 44 1 - 18
Fax: 04 31 / 97 44 1 - 23
Web: https://www.vdek.com

nora.schneider@vdek.com

Die AOK NordWest ist zuständig für die Landeshauptstadt Kiel und für die Kreise Dithmarschen, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und Segeberg.

Der BKK Landesverband Nordwest ist zuständig für die Hansestadt Lübeck und für den Kreis Herzogtum Lauenburg.

Die IKK Nord ist zuständig für den Kreis Ostholstein.

Schild mit Ausrufezeichen

Voraussetzungen

In jedem Fall benötigen Sie zum Abschluss eines Vertrages ein

  • Institutionskennzeichen (IK) und eine
  • Kopie der Genehmigung, die Sie von der zuständigen Ordnungsbehörde erhalten (haben).