Corona-Pandemie

Schutzschirme und Ausgleichszahlungen

Coronavirus und Kosten

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat das Gesundheitswesen enorm gefordert. In nahezu allen Bereichen gab bzw. gibt es pandemiebedingte Sonderregelungen. Die Maßnahmen reichen von der Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon und anderen Maßnahmen zur Kontaktvermeidung über die Erhöhung der Hygiene- und Sicherheitsstandards bis hin zur Einschränkung des Leistungsangebots etwa bei Krankenhäusern und sogar bis zur zeitweiligen Untersagung der Leistungserbringung im Bereich der Heilmittel und der Reha.

Dadurch entstanden vielen Anbietern Mindereinnahmen wegen ausgefallener Leistungen und/oder ein Mehraufwand etwa durch strengere Hygienemaßnahmen oder die Beschaffung von Schutzausrüstung. Deshalb hat die Bundesregierung umfassende Rettungsschirme für fast alle Bereiche des Gesundheitswesens aufgespannt. Eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Regelungsbereichen einschließlich der hierzu von der gemeinsamen Selbstverwaltung getroffenen Vereinbarungen findet sich auf der Corona-Sonderseite des GKV-Spitzenverbandes.

Die Ersatzkassen sind auch in Schleswig-Holstein an der Umsetzung dieser Maßnahmen beteiligt und geben hier eine Übersicht über die wichtigsten finanziellen Hilfspakete.

Krankenhäuser

Die Krankenhäuser erhielten ab März 2020 eine Leerstandspauschale für jedes nicht genutzte Bett von 560 Euro pro Tag. Von Mitte Juli 2020 bis Ende September wurde hier nachgesteuert und die Pauschale in fünf Stufen von 360 bis 760 Euro ausdifferenziert. Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz III wurde die Freihaltepauschale im November 2020 wieder eingeführt, nun wurde der Zahlungsanspruch aber gekoppelt an eine 7-Tage-Inzidenz von über 70 und an eine Auslastung der Intensivkapazitäten von mehr als 75 Prozent im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt und daran, dass das Krankenhaus an der erweiterten oder umfassenden Notfallversorgung teilnimmt.

Diese Regelung war ursprünglich bis zum 31.01.2021 befristet, wurde aber per Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium verlängert. Außerdem wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Häuser erweitert. Besondere Regelungen zur zusätzlichen Bestimmung von Krankenhäusern gelten bei hohen Inzidenzen (> 200 bzw. > 150). Zudem können die Länder Spezialversorger, die über eine spezielle Expertise bei der Behandlung von Lungen- und Herzerkrankungen verfügen, benennen, für die dann auch die Regeln dieser Verordnung gelten. Die Regelungen zu den Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser sind am 15.06.2021 ausgelaufen. Nach Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) erhielten die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein im Rahmen dieser Maßnahme insgesamt knapp 390 Millionen Euro. 

Außerdem bekamen Kliniken 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schufen. In Schleswig-Holstein erhöhte sich die Zahl der verfügbaren Beatmungsplätze dadurch von 582 auf 1.092.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurde geregelt, dass Mindererlöse der Krankenhäuser aus dem Jahr 2020 im Folgejahr 2021 anteilig ausgeglichen werden.

Pflege

Den zugelassenen Pflege-Einrichtungen werden pandemiebedingte Mindereinnahmen und Mehraufwendungen von den Pflegekassen erstattet. Nach aktuellem Stand gelten diese Regelungen bis zum 30.06.2022. Bis Ende Mai 2022 hatten die Pflegekassen in Schleswig-Holstein dafür mehr als 185 Millionen Euro an stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie an Hospize und an die Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag ausgezahlt.

Mit dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz ist auch eine einmalige Pflegeprämie für Beschäftigte in der Altenpflege von bis zu 1.000 Euro beschlossen worden, die vom Land Schleswig-Holstein noch einmal um bis zu 500 Euro aufgestockt wurde. Die Pflegekassen in Schleswig-Holstein haben die Auszahlung der Prämie abgeschlossen und insgesamt rund 47 Millionen Euro ausbezahlt. Die Sonderzahlung ist ein gutes Zeichen der Wertschätzung für die in der Pflege tätigen Menschen.

Ärzte

Der erste Schutzschirm für Vertragsarztpraxen ist Ende 2020 ausgelaufen und wurde durch eine neue Regelung ersetzt: Niedergelassene Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie Umsatzeinbußen haben, können weiterhin Ausgleichszahlungen erhalten. Ab dem 1. Januar 2021 sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Benehmen mit den Krankenkassen im Honorarverteilungsmaßstab hierzu geeignete Regelungen festlegen, wenn sich „die Fallzahl in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdenden Umfang in Folge einer Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadensereignisses“ reduziert.

Ausgleichszahlungen sollen dabei auch für extrabudgetäre Leistungen möglich sein. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat entsprechende Regelungen in ihren Honorarverteilungsmaßstab aufgenommen.

Heilmittelerbringer

Die Bundesregierung hat auch für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. In Schleswig-Holstein konnten rund 3.500 Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der Pandemie einen deutlichen Rückgang der Verordnungen zu verzeichnen hatten, eine einmalige Ausgleichszahlung bei der ARGE Heilmittelzulassung Schleswig-Holstein beantragen.

Die ARGE, die bei uns in der vdek-Landesvertretung angesiedelt ist, hat im Laufe des zweiten Halbjahres 2020 rund 30 Millionen Euro im Rahmen dieses Schutzschirms ausbezahlt. Eine Fortführung bzw. Wiederholung dieser Maßnahme ist aktuell nicht vorgesehen.

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