Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) unterzeichnet

Reifenstein, 26. März 2010 – Zur Sicherung der Versorgung schwerstkranker Menschen am Lebensende haben heute der Caritative Pflegedienst Eichsfeld und die Thüringer Krankenkassen einen Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen.

Ab dem 1. April 2010 können Menschen, die aufgrund ihrer unheilbaren Erkrankung eine besonders aufwändige hoch spezialisierte Versorgung benötigen, auch am Lebensende eine Versorgung in der gewohnten häuslichen Umgebung in Anspruch nehmen. Das Versorgungsangebot steht im Landkreis Eichsfeld und im Unstrut-Hainich-Kreis zur Verfügung.

Wichtiges Anliegen ist es, Schwerstkranke am Lebensende ihrem individuellen Bedarf entsprechend interdisziplinär zu versorgen. Mit der SAPV als neue ärztliche und pflegerische Kombinationsleistung kann die Versorgung des behandelnden Hausarztes und  die häusliche Pflege im Bedarfsfall sinnvoll durch palliativ geschulte Fachkräfte und ehrenamtlich tätige Hospizdienste ergänzt werden.

Trotz aller Ängste und Unsicherheiten geht es auch für diesen letzten Lebensabschnitt für die Betroffenen darum, deren Lebensqualität zu bewahren und auch deren Angehörige in dieser schweren Zeit beratend zu unterstützen. Ermöglicht wird dies durch die sinnvolle Verknüpfung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Möglichkeiten.

Die Begleitung schwerstkranker Patienten erfordert ein abgestimmtes Vorgehen unter den verschiedenen Leistungserbringern. Charakteristisch für die SAPV-Versorgung sind die so genannten Palliativ-Care-Teams (PCT), die multiprofessionell mit qualifizierten Leistungserbringern besetzt sind. Hierzu gehören speziell ausgebildete Palliativärzte und Palliativpflegefachkräfte. Psychotherapeuten, Sozialarbeiter, Seelsorge und Hospizgruppen sind über Kooperationsverträge eingebunden. Sinnvoll ist die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Apotheke sowie Sanitätshäusern. Die Palliativ-Care-Teams, mit denen die Krankenkassen einen Versorgungsvertrag schließen, müssen ihre Zusammenarbeit über Kooperationsvereinbarungen nachweisen und ein Versorgungskonzept vorlegen. In diesem Konzept müssen Mitarbeiterkapazitäten, Versorgungsgebiet, Qualifikationsnachweise, sächliche Ausstattung und eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an sieben Wochentagen nachvollziehbar dargestellt werden. Die jeweilige Versorgung richtet sich nach dem spezifischen Bedarf der Versicherten. 

Die Krankenkassen treten mit dem Anspruch an, eine gute Versorgung anzubieten. Schwerstkranke Menschen sollen in ihrem letzten Lebensabschnitt noch intensiver betreut werden.

Für Schwerstkranke bedeutet dies, dass ein würdevolleres Sterben in der häuslichen Umgebung ermöglicht wird. Letztendlich geht es darum, die Lebensqualität der Betroffenen in dieser schwierigen Phase zu verbessern.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von: 

  • AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
  • BKK Landesverband Mitte - Landesvertretung Thüringen  -
  • IKK classic - Hauptverwaltung Erfurt -
  • Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt
  • Krankenkasse für den Gartenbau - handelnd für die landwirtschaftliche Krankenversicherung -
  • Verband der Ersatzkassen e.V. -Landesvertretung Thüringen –
  • Caritativer Pflegedienst Eichsfeld gGmbH

Pressemitteilung


Federführend für die Veröffentlichung:
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