Transplantationsmedizin im Krankenhaus

In den letzten Wochen wurde die Bevölkerung in Deutschland durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen über Unregelmäßigkeiten bei Organspenden an mehreren deutschen Krankenhäusern verunsichert. Nach Medienberichten wurden auch in einem Klinikum in Mitteldeutschland Manipulationen aufgedeckt. „Jetzt komme es vor allem darauf an, diese Vorfälle konsequent aufzuklären“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen.

Durch mehr Kontrolle und Aufsicht, Transparenz und Konsequenz kann das Vertrauen der Patienten und Versicherten wieder gestärkt werden. Der in 2012 begonnene Prozess der Neustrukturierung der Organspende in Deutschland muss deshalb fortgesetzt werden. So sollen beispielsweise regelmäßige unangekündigte Überprüfungen der Transplantationszentren vorgenommen werden. Auch ein Mehraugenprinzip in den Transplantationszentren ist vorgesehen.

Künftig sollen mindestens drei Mediziner in Transplantationskonferenzen über eine Aufnahme in die Wartelisten und deren Führung entscheiden.

Die Ersatzkassen engagieren sich seit Jahren für die Organspende und informieren ihre Versicherten in den Mitgliederzeitschriften, im Internet und in der Kundenbefragung. Mit dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung, welches am 1.11.2012 in Kraft getreten ist, sind die Aufklärungspflichten der Krankenkassen erweitert worden. Die Krankenkassen müssen bis zum 31.10.2013 allen Versicherten, die das 16. Lebensjahr  vollendet haben, Aufklärungsmaterial zur Organ- und Gewebespende sowie einen Organspendeausweis zur Verfügung stellen.

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Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com