Hochschulambulanzversorgung in Thüringen bis 2016 gesichert

500 Behandlungsfälle am Tag

Medizinische Versorgung und Ärzteausbildung müssen gesichert sein.

 Die Thüringer Krankenkassen und Ersatzkassen haben mit dem Universitätsklinikum Jena eine neue Hochschulambulanzvergütung bis 2016 abgeschlossen. Das Klinikum erhält pro Jahr über acht Millionen Euro. Dies stellt sicher, dass jährlich etwa 120.000 ambulante ärztliche Behandlungen in den Ambulanzen der Hochschulkliniken am Universitätsklinikum Jena erbracht werden können.

„Durch diese Finanzierung“ so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, „wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Ausbildung der etwa 2.000 Medizinstudenten in Thüringen konkret zu fördern. Zugleich hat das Klinikum damit einen wichtigen Anteil an der notwendigen fachärztlichen Versorgung in Thüringen.“

Als Hochschulambulanzen werden sämtliche Ambulanzen, Institute und Abteilungen der Hochschulkliniken (Universitätskliniken) bezeichnet.

Die Hochschulambulanzen können ambulante Leistungen in dem Umfang erbringen, welcher für die Forschung und Lehre (Aus- und Weiterbildung von Ärzten) erforderlich sind. Zu Forschungs- und Lehrzwecken soll das Spektrum medizinischer Maßnahmen auch außerhalb der stationären Behandlung von Versicherten eingesetzt werden können. Auf diese Weise können die Studierenden auch mit Gesundheitsstörungen vertraut gemacht werden, die ambulant behandelt werden.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com