Kleiner Zettel mit großer Bedeutung

Neuregelungen bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der eine oder andere hat sie bereits erhalten, die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung; umgangssprachlich eher als Krankenschein bekannt). Diese gilt seit Anfang des Jahres 2016 und wurde den Anforderungen der Praxis angepasst.

Neu ist, dass die AU-Bescheinigung nunmehr aus einem vierteiligen Papier besteht und je eine Ausfertigung für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Versicherten und den Arzt umfasst.

Die AU-Bescheinigung wird künftig für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, also auch nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Damit entfällt der Auszahlschein, den die Krankenkassen zum Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit und für die Zahlung des Krankengelds benötigen.

Die neue AU-Bescheinigung dient nun zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und als Auszahlungsschein. Davon werden alle Beteiligten profitieren: Der Arzt arbeitet mit einem einheitlichen Formular und kann den Auszahlungsschein einfacher ausfüllen, der Krankenkasse liegen die Angaben des Arztes schneller vor und der Versicherte gelangt unverzögert zur Krankengeldzahlung.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com