Sich selbst mit vereinter Kraft helfen!

Sonderausgabe ersatzkasse report. zum 1. Thüringer Selbsthilfepreis erscheint

Sie engagieren sich im Ehrenamt, sind teils selbst betroffen, oftmals damit Experten in eigener Sache. Selbsthilfe lebt von dem Engagement ihrer Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer.

Um diese aufopferungsvolle und wertvolle Arbeit zu ehren, haben die Ersatzkassen in Thüringen 2016 erstmals den Selbsthilfepreis ausgeschrieben. Mit Erfolg! Es bewarben sich insgesamt 158 Gruppen.

Ende 2016 wurden vier Selbsthilfegruppen und fünf ehrenamtliche Helfer für ihre Arbeit ausgezeichnet.

Mit der aktuell erscheinenden Sonderausgabe des ersatzkasse report. werden die Preisträger nun in Wort und Bild vorgestellt.

Selbsthilfe wird durch die Ersatzkassen in Thüringen seit vielen Jahren gefördert. 2016 unterstützten sie die Arbeit von 45 Selbsthilfelandesorganisationen, 21 Selbsthilfekontaktstellen und 601 Selbsthilfegruppen.

„Die Förderung ist 2016 erheblich gestiegen“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen. „Damit tragen wir dem hohen Stellenwert der Arbeit der Selbsthilfe, welche z. B. den Informations- und Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation umfasst, Rechnung.“

Durch die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe in Thüringen als Zusammenschluss der Krankenkassen in Thüringen erfolgt eine Gesamtförderung der Selbsthilfe im Jahr 2016 in Höhe von 765.000 Euro. Die Förderung verteilte sich 2016 wie folgt:

  • 330.000 Euro für Thüringer Selbsthilfegruppen
  • 313.000 Euro für die Landesorganisationen
  • 122.000 Euro für Kontaktstellen.

Selbsthilfeförderung ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich auch alle anderen Sozialversicherungsträger, die Private Krankenversicherung und die öffentliche Hand beteiligen müssen. Nur dann ist – oft ehrenamtliches – Engagement zum Wohle der Gesellschaft dauerhaft möglich.

Gesetzliche Grundlage für die Förderung der Krankenkassen ist das Fünfte Gesetzbuch (SGB V). Ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Als beratende Mitglieder im Hinblick auf die Förderung sind auch die Vertreter der Selbsthilfekontaktstellen, der Landesverbände und der regionalen Gruppen aktiv beteiligt.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com