Förderung der Selbsthilfe auch in 2019 - Antragsverfahren für 2019 läuft

Noch bis zum 31. Januar 2019 haben Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen die Möglichkeit, Anträge auf finanzielle Zuwendungen für eine Pauschalförderung durch die Krankenkassen zu stellen. Diese wollen damit insbesondere routinemäßige selbsthilfebezogene Aufgaben unterstützen.

Informationen und Anträge zur Pauschalförderung sind im Internet (*) abrufbar.

Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die einzelnen Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe ebenso im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung. Anträge zur Projektförderung können bei den einzelnen Krankenkassen gestellt werden. Alle Informationen und die Antragsformulare zur kassenindividuellen Förderung sind auf den Onlineseiten der jeweiligen Krankenkasse abrufbar.

(*)

www.vdek.com/LVen/THG/Vertragspartner/Selbsthilfe1/Pauschalfoerderung.html

www.selbsthilfe-thueringen.de/selbsthilfefoerderung.html

 

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com