Förderangebot

Antragsfrist für Kommunen verlängert

Gute Nachrichten zum Jahresende für alle Thüringer Kommunen! Das GKV- Bündnis für Gesundheit hat die Frist, in der Kommunen Förderanträge für den Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen stellen können, um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2020 verlängert.

GKV_Bündnis für Gesundheit

Mit der Fristverlängerung reagiert das GKV-Bündnis für Gesundheit auf die Hinweise aus vielen Kommunen, mehr auf die zur Antragstellung erforderlichen langen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene einzugehen.

Bis zum neuen Stichtag im Sommer nächsten Jahres können die antragsberechtigten Kommunen, die bisher noch keine oder nur wenige Steuerungselemente wie z. B. Gesundheitskonferenzen oder Runde Tische für Gesundheit haben, eine finanzielle Förderung von bis zu 250.000 Euro für maximal fünf Jahre beantragen. Die Kommunen, die gesundheitsförderliche Steuerungs- und Koordinationsstrukturen bei sich etablieren wollen, haben nun genügend Zeit, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

In Thüringen sind alle Landkreise (Eichsfeld, Gotha, Hildburghausen, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sonneberg, Wartburgkreis, Weimarer Land, Altenburger Land, Greiz, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Unstrut-Hainich-Kreis) und die kreisfreien Städte (Erfurt, Eisenach, Gera, Suhl) antragsberechtigt.

Hintergrund

Mit dem Förderangebot für sozioökonomisch benachteiligte Kommunen unterstützt die gesetzliche Krankenversicherung mit insgesamt etwa 40 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren den bundesweiten Aufbau kommunaler Strukturen, um Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention für Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln. Die Förderung deckt auch Personalressourcen für die Koordination von Maßnahmen und die Vernetzung der Akteure vor Ort ab. Antragsberechtigt sind in etwa die Hälfte aller Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland; der Auswahl liegt der German Index of Socioeconomic Deprivation (GISD), ein wissenschaftlicher Index des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Grunde.

Weiterführende Informationen zum kommunalen Förderprogramm, den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren erhalten Interessierte auf der Internetseite des GKV-Bündnisses für Gesundheit: https://www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/kommunaler-strukturaufbau/

Anlaufstelle ist das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Thüringen. Das Programmbüro berät Interessierte zu den Förderkriterien und -bedingungen und berät interessierte Kommunen bei der Erstellung einer Projektskizze im Förderangebot zielgruppenspezifische Interventionen.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com