Gemeinsame Pressemitteilung

Krankenkassen vereinfachen Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer

Gemeinsame Zulassungsstellen nehmen Arbeit auf

Ab sofort gibt es ein deutlich vereinfachtes Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Die Leistungserbringer können sich seit heute für ihre Zulassung, für Datenänderungen oder Fragen zur Abrechnungsbefugnis für die Zertifikatsposition in der Physiotherapie in den Ländern an zentrale Zulassungsstellen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wenden. Träger der Zulassungsstellen sind Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen. Bislang mussten die Leistungserbringer für die Zulassung in der Regel mehrere Verbände der Krankenkassen kontaktieren.

An den Zulassungsvoraussetzungen ändert sich durch die neu geschaffenen ARGEn nichts. Mit dem vereinfachten Zulassungsverfahren setzen die gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) um.

Auskünfte erteilt ab sofort:

ARGE Heilmittelzulassung Thüringen

c/o Verband der Ersatzkassen

Lucas-Cranach-Platz 2

99099 Erfurt

E-Mail: thueringen@zulassung-heilmittel.de

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com