Heilmittelerbringer erhalten Ausgleichszahlungen

Anträge können ab sofort bei der ARGE Heilmittelzulassung gestellt werden

Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle verzeichnen, können seit heute eine Ausgleichszahlung bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Thüringen beantragen.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Alle Infos zur Antragstellung sind im Internetportal der ARGE Thüringen unter https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/THG.html abrufbar. Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über das dort bereitgestellte Formular möglich. Der Antragszeitraum ist begrenzt. Das elektronisch auszufüllende Formular kann noch bis 30. Juni 2020 per E-Mail bei der ARGE Thüringen eingereicht werden. Die E-Mailadressen sind ebenfalls unter www.zulassung-heilmittel.de zu finden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Die Höhe ist unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung des Leistungserbringers:

Heilmittelerbringer, die bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen worden sind, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat.

Für Leistungserbringer, deren Zulassung in den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2020 fällt, beträgt der Zuschuss 4.500 Euro. Bei Zulassung im Mai 2020 3.000 Euro und bei Zulassung im Juni diesen Jahres 1.500 Euro.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com