Krankenkassen setzen kommunales Förderprogramm fort

Förderangebot für zielgruppenspezifische Interventionen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzt das im Jahr 2019 gestartete Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen fort. Auch 2021 können Kommunen Projektmittel für gesundheitsfördernde Vorhaben erhalten, die insbesondere die Gesundheit von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen verbessern sollen. Die Krankenkassen stellen hierfür bundesweit insgesamt 46 Millionen Euro bereit.

Alle Kommunen haben die Möglichkeit, maximal zwei Anträge zu stellen. Sie können bis zu vier Jahre lang mit insgesamt 220.000 Euro gefördert werden. Die Vorhaben sollten sich zum Beispiel an Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien oder Menschen mit Behinderungen richten. Ziel ist es, gesundheitsförderliche Verhältnisse in kommunalen Lebenswelten wie Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen zu schaffen. Ebenso sollen die individuelle Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Eine Vernetzung vor Ort und die Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen oder Nachbarschaftseinrichtungen sind dabei ausdrücklich erwünscht.

Feste Strukturen der Gesundheitsförderung besonders wichtig

Den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen kommt in der Prävention und Gesundheitsförderung eine wichtige Aufgabe zu: Sie dienen als zentrale Schnittstelle der Vernetzung und Koordination von Akteuren im Land. Die Corona-Pandemie erschwert den Arbeitsprozess, da gerade Gesundheitsförderung von persönlichen Kontakten lebt. Umso wichtiger sind fest verankerte Strukturen in den Thüringer Kommunen. Sie bilden die Basis für die Planung und Umsetzung von Angeboten für schwer erreichbare Zielgruppen.“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung in Thüringen.

Erleichterung bei der Antragstellung   

Das Antragsverfahren für die Kommunen ist vereinfacht worden, um interessierten Städten und Landkreisen insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie den Zugang zum Förderangebot zu erleichtern. Zentrale Anlaufstelle für die Kommunen bleiben die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in den Bundesländern. Sie bieten persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien an und beantworten Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorhaben.

Die Kontaktdaten des Programmbüros in Thüringen und alle Informationen und Antragsunterlagen zum Förderangebot sind auf https://www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wir-in-den-laendern/thueringen/projektfoerderung/ verfügbar.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com