Pflegereform mit guten Ansätzen

Eigenanteile in der Pflege an der Belastungsgrenze

„Wir begrüßen die Ansätze der Pflegereform als einen ersten Schritt in die richtige Richtung“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen. „Dass Pflegekräfte künftig besser bezahlt und Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen in der stationären Versorgung entlastet werden sollen, ist wichtig und richtig. Wir sehen aber dennoch weiteren Handlungsbedarf bei den insgesamt noch immer zu hohen Kostenanteilen bei stationär versorgten Pflegebedürftigen.“

Thüringer Pflegebedürftige werden schneller zum Sozialfall

Nach Berechnungen des vdek zahlt zum Stichtag 1. Januar 2021 jeder stationär versorgte Pflegebedürftige für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung im Bundesdurchschnitt monatlich 2.068 Euro aus der eigenen Tasche. In Thüringen liegt die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen derzeit im Durchschnitt bei 1.648 Euro. 2017 betrug die finanzielle Belastung im Durchschnitt 1.232 Euro. Damit stieg die Belastung für Pflegebedürftige in der stationären Versorgung in Thüringen innerhalb weniger Jahre um über ein Drittel. Der bundesweite Anstieg fiel mit 16,7 Prozent Steigerung nur halb so hoch aus.

„Somit haben wir“, so Dr. Findeklee, „ in Thüringen eine besondere Dynamik bei der Belastung unserer Bevölkerung. Wenn wir diese Kosten mit einer durchschnittlichen Rente einer Frau aus Thüringen in Höhe von 1.018 Euro vergleichen, ist zudem erkennbar, warum viele Thüringer Pflegebedürftige schnell zum Sozialfall werden.“

Eine mögliche Entlastung der stationär versorgten Pflegebedürftigen sieht Dr. Findeklee darin, dass der Freistaat Thüringen endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen übernimmt.

Land sollte Investitionskosten übernehmen

Die Förderung von Investitionskosten ist gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XI Aufgabe der Länder. Bei Einführung der SPV sollte so eine Kompensation für die damalige erhebliche finanzielle Entlastung der Länder bei der Sozialhilfe durch die Einführung der SPV erreicht werden. Dieser Aufgabe kommt der Freistaat Thüringen bis heute nicht nach und nutzt die derzeit unverbindliche Regelung im SGB XI, um sich der finanziellen Verantwortung zu entziehen. Möglich wird dies, indem die Investitionskosten auf die Vergütungssätze und damit auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden. Aktuell belaufen sich die dadurch verursachten Mehrkosten in Thüringen auf 365 Euro je Monat und Pflegebedürftigen. Die Pflegebedürftigen sollten grundsätzlich nicht für die Investitionskosten aufkommen müssen. Durch eine verbindliche Verpflichtung der Länder zur Übernahme der Investitionskosten würde die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen kurzfristig deutlich gesenkt können.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com