Veröffentlichung

Tariftreuepflicht und Übersicht zum regionalüblichen Entgeltniveau veröffentlicht

Aufgrund des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG sind ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung von Pflegebedürftigen zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarifverträgen (TV) oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), mindestens entsprechend eines regional anwendbaren TV/AVR oder mindestens in Höhe des regionalüblichen Entgeltniveau entlohnen.

„Die Landesverbände der Thüringer Pflegekassen haben alle Thüringer Pflegeeinrichtungen über das Verfahren zur Mitteilungspflicht informiert“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen.

Um das regionalübliche Entgeltniveau in Thüringen zu ermitteln, waren tarifgebundene Pflegeeinrichtungen des Freistaates gesetzlich verpflichtet, den Pflegekassen die aktuelle Vergütung ihrer Mitarbeitenden mitzuteilen. Hieraus wurde das regionalübliche Entgeltniveau in Höhe von 17,85 Euro/Stunde ermittelt.

Nun sind alle Einrichtungen aufgefordert, bis spätestens 31.03.2022 mitzuteilen, welche Option in ihren Einrichtungen ab 01.09.2022 maßgeblich sein soll.

Die Pflegekassenverbände veröffentlichen die bundeslandbezogene Übersicht auf der Webseite der Data Clearing Stelle (DCS) Pflege: https://www.transparenzberichte-pflege.de/(S(5vn1jkejpwgx45o3cmjtrybr))/Tarif-Veroeffentlichung-Par-82c-Abs-5-SGB-XI.aspx#Inhaltsverzeichnis

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com