Kostenübernahme bei Ersatzpflege

Thüringer Pflegekassen unterstützen Angehörige bei der Pflege während der Urlaubs- oder einer Auszeit

Am 18.07.2022 beginnen in Thüringen die Sommerferien. Während dieser Zeit verreisen viele Menschen in den Urlaub oder nehmen sich eine Auszeit. Jene, die ihre Angehörigen Zuhause pflegen, müssen davon nicht ausgeschlossen sein. Die Zahl der pflegenden Angehörigen wird in Thüringen aktuell auf 220.000 geschätzt. Die Pflegeversicherungen bieten bei der Ersatzpflege Unterstützung an.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bringen Unterstützung

Bei den unterstützenden Leistungen handelt es sich um die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die ab einem Pflegegrad zwei beantragt werden können. Die Verhinderungspflege findet zu Hause oder im Pflegeheim statt. Diese kann bis zu 6 Wochen, mit einem Betrag von gesamt 1.612 Euro im Jahr in Anspruch genommen werden. Auch die Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen mit einem Betrag von gesamt 1.774 Euro pro Jahr genutzt werden. Diese findet ausschließlich im Pflegeheim statt. Die Unterstützungsangebote der Kassen sind auch in Kombination miteinander möglich. Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können z. B. für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Über Angebote zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege können sich Interessierte bei ihrer zuständigen Pflegekasse beraten lassen oder über den vdek-Pflegelotsen erkundigen. Dieser bietet bundesweite Informationen von über 15.000 stationären Pflegeeinrichtungen sowie 16.000 ambulanten Pflegediensten. Der Pflegelotse informiert dabei nicht nur über Lage und Kosten von Pflegeeinrichtungen, sondern auch über deren Qualität.

Dieser ist über die Website www.pflegelotse.de abrufbar.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com