Vorsorge wird belohnt

Bonusregelung in der zahnärztlichen Vorsorge bringt Bares

Wer mindestens einmal jährlich seinen Zahnarzt zur Vorsorge aufsucht, kann mit einem Stempel in seinem Bonusheft bares Geld sparen. Denn dieses wurde eingeführt, um gesetzlich Krankenversicherten einen Anreiz für die regelmäßige Zahnvorsorge zu bieten.

Dies gilt nicht nur für Erwachsene, sondern schon für Kleinkinder ab dem ersten Zahn. Der jährliche Stempel im Bonusheft belegt den Besuch: Versicherte erhalten für die dokumentierten regelmäßigen Kontrolluntersuchungen einen höheren Zuschuss, sollte Zahnersatz nötig sein. Für Versicherte, die das 12., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine halbjährliche Untersuchung Voraussetzung für einen höheren Zuschuss.

„Gerade die Ferien- und Urlaubszeit“, so Kerstin Keding, Pressesprecherin der vdek-Landesvertretung Thüringen, „können Versicherte für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nutzten.“  Denn so können mögliche Probleme frühzeitig erkannt und auch behandelt werden.

Bonusheft als Nachweis

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich 60 Prozent der für eine Regelversorgung festgesetzten Beträge für notwendigen Zahnersatz. Können die Versicherten mit ihrem Bonusheft nachweisen, dass sie vor Beginn der Behandlung mindestens fünf Jahre in Folge zur Vorsorgeuntersuchung gegangen sind und somit aktiv etwas für ihre Zahngesundheit getan haben, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 Prozent - bei zehn Jahren sogar um 15 Prozent. Versicherte, die noch kein Bonusheft haben, erhalten dieses in der Zahnarztpraxis.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com