Eigenbeteiligung in der stationären Pflege erneut stark gestiegen

vdek fordert Pflegereform aus einem Guss

Steigende Lebensmittelkosten und vor allem die seit 1.9.2022 geltende Tarifpflicht wirken sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen in Thüringen aus. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Deutlicher Anstieg der Eigenanteile auch in Thüringen zu verzeichnen 

Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, sind im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.1.2023 wiederholt stark gestiegen. Für Thüringen ist zum 1.1.2023 eine Kostensteigerung für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden, auf durchschnittlich 2.029 Euro im Monat zu verzeichnen, 257 Euro mehr als im Vorjahr. Bei einer Aufenthaltsdauer ab 12 Monaten mussten Pflegebedürftige durchschnittlich 1.846 Euro im Monat (plus 212 Euro) aufbringen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 1.663 Euro monatlich (plus 167 Euro) zuzahlen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.434 Euro im Monat (plus 111 Euro). Der Hauptanstieg mit einem Plus von 33 Prozent ist bei den pflegerischen Kosten (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: EEE) festzustellen. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige rund drei Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was mit den deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zu begründen ist.

Balkendiagramm, Eigenanteile Thüringen

Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege notwendig

Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, betont: „Die steigenden Kosten verschärfen das Armutsrisiko für pflegebedürftige Menschen immer weiter, was durch die soziale Pflegeversicherung verhindert werden sollte. Oft wissen die Pflegebedürftigen und deren Angehörige nicht, wie sie die Kosten tragen
sollen.“ Steigende Löhne und die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 1.7.2023 bringen weitere finanzielle Belastungen mit sich, die die Beitragszahler nicht alleine stemmen können. 

Der vdek fordert daher eine „Pflegereform aus einem Guss“, um die Versicherten mit den steigenden finanziellen Belastungen nicht allein zu lassen. Bis zum 1.7.2023 sei die Politik gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Pflege-Beitragssätzen umzusetzen. Neben der Übernahme der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen durch das Land muss die Politik ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen vorlegen. Auch sollte die private Pflegepflichtversicherung endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der sozialen Pflegeversicherung beteiligt werden. 

Hintergrund: Die Pflegekasse beteiligt sich seit dem 1.1.2022 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 – zusätzlich zum Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI – mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: EEE). Der Leistungszuschlag steigt stufenweise. Ab dem Heimeinzug wird bereits eine Entlastung in Höhe von 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt. Nach einer Bezugsdauer von 12 Monaten steigt die Entlastung auf 25 Prozent. Nach insgesamt 24 Monaten beträgt die Entlastung schon 45 Prozent und schließlich nach 36 Monaten 70 Prozent. 

Informationen zum Leistungsumfang und der Qualität erbrachter Leistungen von über 15.000 stationären und 16.000 ambulanten Pflegeeinrichtungen bietet der vdek-Pflegelotse: www.pflegelotse.de   

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Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com