Kostenübernahme bei Ersatzpflege

Thüringer Pflegekassen unterstützen Angehörige bei der Pflege während der Urlaubs- oder einer Auszeit

Am 20.06.2024 beginnen in Thüringen die Sommerferien. Während dieser Zeit verreisen viele Menschen in den Urlaub oder nehmen sich eine Auszeit. Jene, die ihre Angehörigen zuhause pflegen, müssen nicht davon ausgeschlossen sein. Im Freistaat pflegen oder begleiten schätzungsweise 275.000 Angehörige. Die Pflegeversicherungen bieten bei der Ersatzpflege Unterstützung an.

Bei den unterstützenden Leistungen handelt es sich um die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die ab dem Pflegegrad zwei beantragt werden können. Die Verhinderungspflege findet zu Hause oder im Pflegeheim statt. Diese kann bis zu sechs Wochen mit einem Beitrag von insgesamt 1.612 Euro im Jahr in Anspruch genommen werden. Auch die Kurzzeitpflege kann für bis zu acht Wochen mit einem Betrag von insgesamt 1.774 Euro pro Jahr genutzt werden. Diese findet ausschließlich im Pflegeheim statt. Die Unterstützungsangebote der Kassen sind auch in Kombination miteinander möglich. Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können z.B. für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

„Durch die Zuschüsse der sozialen Pflegeversicherung bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhalten die pflegenden Angehörigen ein Stück Wertschätzung und Anerkennung für ihre aufopferungsvolle Arbeit. Jedoch müssen darüber hinaus die Länder in die Verantwortung genommen werden, um Pflegende und deren Angehörige langfristig nachhaltig zu entlasten, wie z.B. die Übernahme von Investitionskosten in stationären Pflegeeinrichtungen“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung in Thüringen. 

Interessierte können sich bei ihrer zuständigen Pflegekasse beraten lassen oder über den vdek-Pflegelotsen erkundigen, welcher bundesweite Informationen zu über 15.000 stationären Pflegeeinrichtungen sowie 16.000 ambulanten Pflegediensten liefert.

„Der vdek-Pflegelotse bietet Unterstützung bei der passenden Suche für eine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung“, so Findeklee abschließend.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com