Eigenanteile in der stationären Pflege

Auch in Thüringen müssen stationäre Pflegebedürftige trotz Zuschüssen im ersten Jahr fast 2.800 Euro monatlich an Eigenbeteiligung zahlen

Pflegedürftige, die in Thüringer Pflegeheimen versorgt werden, müssen trotz höherer Zuschüsse aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zum 01.01.2025 im ersten Jahr des Aufenthaltes im Pflegeheim eine Eigenbeteiligung von 2.796 Euro im Monat aufbringen. Zum Vorjahreszeitraum geht damit eine Erhöhung um 418 Euro, mithin über 17 % einher.

Die Eigenbeteiligung ist erneut gestiegen, da die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um durchschnittlich 8,7 Prozent, die Investitionskosten sich um durchschnittlich ca. 5,7 Prozent erhöht haben. Auch der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), als weiterer Kostenfaktor, für den die Pflegebedürftigen selbst aufkommen müssen, erhöhte sich zum 01.01.2025 um über 28 Prozent und beträgt neu durchschnittlich 1.469 Euro.

Entlastung durch Übernahme versicherungsfremder Leistungen möglich

„Um auch in Thüringen die Aufwärtsspirale in den Eigenanteilen zu stoppen, muss es sich die neu gewählte Landesregierung zur Aufgabe machen und endlich die volle Finanzierung der Investitionskosten übernehmen. Dies allein würde für eine spürbare Entlastung sorgen. Gleichzeitig gilt es bundesweit, ein nachhaltiges Konzept für die Finanzierung der Ausbildungskosten aufzustellen, um der damit einhergehenden gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht zu werden. Darüber hinaus bedarf es seitens der Politik endlich Vorschläge zu einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung insgesamt“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung in Thüringen.

Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Die von den in Thüringen rund 24.000 Pflegeheimbewohnerinnen und Bewohnern selbst zu tragenden monatlichen Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen. Der größte Teil entfällt auf den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten. Dieser enthält auch die Ausbildungskosten für Pflegekräfte, welche an die Pflegebedürftigen weitergegeben werden. Durch Leistungszuschläge der SPV wird die Belastung je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim abgemildert. Diese betragen 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Hinzu kommen die Investitionskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (siehe Grafik).

16 - THÜ_eigenanteile_vergleich_januar_2024_zu_januar_2025

Weitergehende Informationen über die individuellen Kosten der einzelnen Pflegeheime in Thüringen finden Sie im vdek-Pflegelosten.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik: https://statistik.thueringen.de/datenbank/tabanzeige.asp?tabelle=zr001518&AnzeigeAuswahl=, Stand: 15.12.2023

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