Ideenwettbewerb „49 gewinnt“

Kleine Ideen mit großer Wirkung für Gesundheit im Unternehmen!

Bis 31.05.2025 läuft die Bewerbungsphase für den bundesweiten Ideenwettbewerb „49 gewinnt“. Dieser lädt Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) mit bis zu 49 Mitarbeitenden ein, kreative Ideen im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zu entwickeln. Der Ideenwettbewerb wird von der BGF-Koordinierungsstelle, einem Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen, veranstaltet.

Ziel ist es, den Unternehmen zu zeigen, wie einfache, aber wirkungsvolle Gesundheitsmaßnahmen den Unternehmenserfolg steigern können – auch in schwierigen Zeiten, die durch Fachkräftemangel, Lieferengpässe und Unsicherheiten geprägt sind.

Am Ideenwettbewerb können Unternehmen teilnehmen, die eine kreative Gesundheitsidee haben oder diese bereits umsetzen. Unternehmen, die aktuell noch keine konkrete Idee haben, können diese innerhalb der kostenlosen Begleitangebote entwickeln und anschließend einreichen. Auf die Gewinner/-innen, die von einer Fachjury ausgewählt werden, wartet Unterstützung im Wert von bis zu 25.000 Euro für die gemeinsame Umsetzung oder Weiterentwicklung der Ideen.

Oft wird angenommen, dass Gesundheitsmaßnahmen teuer und aufwendig sind. Aber schon kleine, einfach umsetzbare Maßnahmen können positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Mitarbeitenden haben. Eine Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter lohnt sich und verbessert beispielsweise die Motivation, steigert die Produktivität oder führt zu geringeren krankheitsbedingten Ausfällen. Alle Details zur Teilnahme sowie ein Online-Formular zur Einreichung der Ideen gibt es unter www.49gewinnt.de.

Hintergrund BGF-Koordinierungsstelle:

Mit der BGF-Koordinierungsstelle haben die gesetzlichen Krankenkassen eine gemeinsame Anlaufstelle geschaffen: BGF-interessierte Unternehmen können zeit- und ortsunabhängig mit den BGF-Expert*innen der Krankenkassen in Kontakt treten. Sie erhalten ausführliche Informationen und eine individuelle Beratung auf ihrem Weg zu einem gesunden Unternehmen. Auf Wunsch unterstützen die Krankenkassen die Umsetzung von BGF-Maßnahmen oder vermitteln geeignete Partner. Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF‐Koordinierungsstelle gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen sowohl auf Bundes- als auch Landesebene eng zusammen. Als Kooperationsgemeinschaft im Freistaat Thüringen sind dies: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, BKK Landesverband Mitte, IKK classic, KNAPPSCHAFT, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Ersatzkassen: Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse – vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) –  Landesvertretung Thüringen.

Kontakt

N.N.
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 0
E-Mail: lv-thueringen@vdek.com