Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Arzt

Zur Sicherstellung einer ausreichenden ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen entsprechend § 75 SGB V einen ärztlichen Bereitschaftsdienst einzurichten.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst dient der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in dringenden Fällen während der sprechstundenfreien Zeiten, insbesondere nachts und an Sonn- und Feiertagen.

Die Behandlung im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist darauf ausgerichtet, den Patienten bis zur nächstmöglichen regulären ambulanten oder stationären Behandlung ärztlich zweckmäßig und ausreichend zu versorgen. Die Behandlung hat sich auf das hierfür Notwendige zu beschränken.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist zu folgenden Zeiten erreichen:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages,
  • Mittwoch und Freitag jeweils von 13.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages,
  • Samstag, Sonntag, Feiertag sowie am 24.12. und 31.12. jeweils von 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.116117.de