
Zur Sicherstellung einer ausreichenden ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen entsprechend § 75 SGB V einen ärztlichen Bereitschaftsdienst einzurichten.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen entsprechend § 75 SGB V einen ärztlichen Bereitschaftsdienst einzurichten.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst dient der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in dringenden Fällen während der sprechstundenfreien Zeiten, insbesondere nachts und an Sonn- und Feiertagen.
Die Behandlung im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist darauf ausgerichtet, den Patienten bis zur nächstmöglichen regulären ambulanten oder stationären Behandlung ärztlich zweckmäßig und ausreichend zu versorgen. Die Behandlung hat sich auf das hierfür Notwendige zu beschränken.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist zu folgenden Zeiten erreichen:
Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.116117.de