Vertragsärztliche Vergütung

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verhandeln die Grundlagen für die jährliche Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Vorgaben zur Anpassung des Orientierungswertes (Preiskomponente) und Empfehlungen zur morbiditätsbedingten Veränderungsrate (Mengenkomponente) beschlossen werden. Sobald diese Verhandlungen abgeschlossen sind, verhandeln die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Thüringen die regional zu vereinbarenden Vergütungsparameter. Zu diesen Vergütungsparametern gehören insbesondere:

  • die Festlegung des regionalen Punktwertes
  • die Ermittlung der morbiditätsbedingten Veränderungsrate
  • Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen/förderungswürdige Leistungserbringer

Die vdek-Landesvertretung Thüringen verhandelt als gemeinsam Bevollmächtigter der Ersatzkassen die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen.

In der Zeit von 2010 bis 2020 ist die von den gesetzlichen Krankenkassen an die niedergelassenen Thüringer Vertragsärzte gezahlte Gesamtvergütung von 886 Millionen Euro auf rund 1,23 Milliarden und somit um 38,9 Prozent angestiegen.

Entwicklung der Gesamtvergütung der Ärztinnen und Ärzte in Thüringen  

Entwicklung der ambulant ärztlichen Vergütung (Gesamtvergütung) in Thüringen

Entwicklung der Honorare für Fachärztinnen und Fachärzte im bundesweiten Vergleich

Die niedergelassenen Thüringer Fachärzte erzielten im Jahr 2020 je Arzt einen Honorarumsatz von 265.132 Euro. Damit liegen die Fachärzte auf dem vierten Platz im Bundesvergleich.

Honorar je niedergelassenen Facharzt im Jahr 2020

Entwicklung der Honorare für Hausärztinnen und Hausärzte im bundesweiten Vergleich

Die niedergelassenen Thüringer Hausärzte erzielten im Jahr 2020 je Arzt einen Honorarumsatz von 278.039 Euro. Damit liegen die Hausärzte auf dem zweiten Platz im Bundesvergleich.

Honorar je niedergelassenenHausarzt im Jahr 2020