Ausbildungsfinanzierung

Bild von einer jungen Pflegerin, neu

Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Ausbildung von Pflegefachkräften in einer generalistischen Ausbildung. Mit dem Abschluss dieser Ausbildung als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ können die examinierten Fachkräfte in allen Pflegebereichen (Krankenhaus, stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) arbeiten.

Die einheitliche Finanzierung dieser Ausbildung ist im „Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)“ und der „Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)“ geregelt.

Die Finanzierung der Kosten dieser Pflegeausbildung erfolgt über ein Umlagesystem im Rahmen eines Ausgleichsfonds (Ausbildungsfonds). Der Ausbildungsfonds wird vom Thüringer Landesverwaltungsamt organisiert und verwaltet.

Zur Finanzierung der Ausbildungskosten erhalten

  • die Ausbildungsträger (Träger der praktischen Ausbildung – Krankenhäuser, stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) und
  • die Pflegeschulen
jeweils ein Ausbildungsbudget für ein Kalenderjahr für die praktische bzw. schulische Ausbildung.
 
Das Ausbildungsbudget der Träger der praktischen Ausbildung umfasst neben den Kosten der praktischen Ausbildung für die Auszubildenden in der Einrichtung auch die voraussichtlichen Mehrkosten der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden.
 
Die Höhe der Vergütung (Vergütungspauschalen pro Auszubildende, Auszubildender wird auf der Landesebene
 
  • für die praktische Ausbildung zwischen der zuständigen Behörde des Landes, der Landeskrankenhausgesellschaft, den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land, den Krankenkassenverbänden und den Pflegekassen sowie dem Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung und
  • für die schulische Ausbildung zwischen der zuständigen Behörde des Landes, den Krankenkassenverbänden in Thüringen, den Pflegekassen, dem Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie von Interessenvertretungen der öffentlichen und der privaten Pflegeschulen vereinbart.
Folgende jährliche Ausbildungspauschalen je Auszubildende, Auszubildender wurden auf Landesebene vereinbart:    
 
Jahr Träger der praktischen Ausbildung Pflegeschulen
  (Ausbildungspauschale zusätzlich zu den Mehrkosten der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden)  
2020 7.950 Euro
7.900 Euro
2021 8.050 Euro 8.000 Euro
2022 8.200 Euro 8.190 Euro
2023 8.400 Euro 8.360 Euro
2024 9.070 Euro 8.810 Euro
2025 9.485 Euro 9.220 Euro

 

Mit den ausgehandelten Pauschalen sind die Ausbildungsstandards des Bundesgesetzgebers finanziell abgesichert.

Folgendes Volumen hat der Ausbildungsfonds zur Finanzierung aller Kosten (einschließlich der Ausbildungsvergütung) der Ausbildung der Pflegefachkräfte:

Jahr

Anzahl der

begonnen

Ausbildungen*

Gesamtanzahl der

Auszubildenden (PflBG)*

Gesamtvolumen des

Ausbildungsfonds**

2020 1.500 Euro  1.500 Euro 23.652.719 Euro
2021 1.681 Euro 2.860 Euro 89.765.947 Euro
2022 Noch keine Daten veröffentlicht. Noch keine Daten veröffentlicht. 125.801.522 Euro
2023 Noch keine Daten veröffentlicht. Noch keine Daten veröffentlicht. 141.763.579 Euro

 

* Daten - Thüringer Landesamt für Statistik

** Veröffentlichung Thür. Staatsanzeiger

Weitere Informationen zur Finanzierung der Ausbildungskosten finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.pflegeausbildung-in-thueringen.de/informationen/finanzierung