Krankenhausfinanzierung

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung": Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert. Die Investitionskosten werden hingegen durch die Bundesländer finanziert. Demzufolge entscheiden die Länder, wo ein Krankenhaus gebaut, erweitert oder geschlossen wird und finanzieren diese Investitionsmaßnahmen.

Flussdiagramm zeigt die Systematik der dualen Krankenhausfinanzierung

Wenn Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausplanung der Bundesländer in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden, dann sind die Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten in diesen Krankenhäusern verpflichtet. Die Vergütung wird jedes Jahr im Rahmen des DRG-Systems auf Basis der Landesbasisfallwerte oder in Teilbereichen durch das neue PEPP-System ausgehandelt.

Kern des DRG-Systems (Diagnosis Related Groups) ist der Fallpauschalenkatalog. Er enthält rund 1.300 abrechenbare Fallpauschalen, die das komplexe Behandlungsgeschehen abbilden. Der Basispreis für die einzelnen DRG-Leistungen wird seit 2005 durch die Landesbasisfallwerte festgelegt. Sie werden jährlich von den Krankenhausgesellschaften und Krankenkassen auf Landesebene ausgehandelt. Für die Bereiche der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik gilt seit Inkrafttreten des Psych-Entgeltgesetzes (PsychEntgG) ein eigenes Abrechnungssystem (PEPP-System). Das Psych-Entgeltgesetz orientiert sich am Krankenhausentgeltgesetz, das die Finanzierung für den somatischen Bereich über die diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) regelt.

Investitionsfinanzierung

Die Investitionskosten von Krankenhäusern werden grundsätzlich von den Bundesländern finanziert. Doch die Länder sind ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung in den letzten Jahren immer weniger nachgekommen.

In Thüringen werden jährlich etwa 60 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Thüringen hat bei den Krankenhausfördermitteln der Bundesländer in 2021 den fünfniedrigsten Wert im Bundesgebiet. (siehe Grafik)

Die jährlichen 60 Millionen Euro an Investitionsmitteln setzen sich aus Einzelfördermitteln (20 Millionen Euro) und Pauschalfördermitteln (40 Millionen Euro) zusammen.

Die Pauschalförderung der Krankenhäuser ist eine gesetzliche Leistung.

Die Höhe der Pauschalförderung ist so zu bemessen, dass die förderungsfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten gedeckt werden.

Mit den 40 Millionen Euro Pauschalförderung in Thüringen, ist es sehr schwierig die notwendigen Investitionskosten an den über 70 Krankenhausstandorten in Thüringen abzudecken.

Die Investitionsförderung von Krankenhäusern muss deshalb nachhaltig und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.

Säulendiagramm zeigt die Krankenhausfördermittel in Millionen Euro und Veränderung zum Vorjahr in Prozent nach Bundesländern im Jahr 2022