Krankenhausplanung

Virtuelle Darstellung einer Planungsstruktur, neu

Mit der Krankenhausplanung soll eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in Thüringen mit wirtschaftlichen Krankenhäusern gewährleistet werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele stellt das für das Krankenhauswesen zuständige Ministerium einen Krankenhausplan auf.

Am 1. Januar 2017 trat der 7. Thüringer Krankenhausplan in Kraft.

Mit dem 7. Krankenhausplan erfolgt durch den Freistaat Thüringen weiterhin eine Bettenplanung für alle relevanten Krankenhausabteilungen.

Die akutstationäre Versorgung hat den Bedarf der Thüringer Bevölkerung in den Planungsregionen Ostthüringen, Südwestthüringen, Mittelthüringen und Nordthüringen sicherzustellen. Dabei hat die Krankenhausplanung die demografische Entwicklung insbesondere in den Fachgebieten Geriatrie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorrangig zu berücksichtigen.

Unabhängig von der Zahl der versorgungsnotwendigen Betten muss die Fachabteilung eines Krankenhauses leistungsfähig sein und eine zeitlich lückenlose Versorgung durch Fachärztinnen und Fachärzte sicherstellen können.

Mit der Verabschiedung des Thüringer Krankenhausgesetzes vom 11.02.2014 durch den Thüringer Landtag besteht die Möglichkeit, Mindestvorgaben zur Strukturqualität verbindlich für die Krankenhäuser durch Rechtsvorgaben zu regeln.

Im Jahr 2024 soll der 8. Thüringer Krankenhausplan in Kraft treten.

Mit der Landtagsdrucksache 7/4872 haben die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Entschließung zur zukünftigen Krankenhausplanung eingebracht. Darin heißt es u.a. in der Ziffer III:

„Gemeinsam mit der Landeskrankenhausgesellschaft (LKHG), den Krankenkassen, der Landesärztekammer (LÄK), Kassenärztliche Vereinigung (KV) und weiteren gesundheitspolitischen Akteuren ein Zukunftsbild für die Thüringer Krankenhausplanung zu entwickeln und dieses dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im II. Quartal 2022 vorzustellen.

Spätestens im III. Quartal 2022 unter intensiver parlamentarischer Einbindung in einer offenen „Zukunftswerkstatt“ mit den genannten Akteuren und weiteren Beteiligten der Gesundheitsversorgung in einem transparenten Diskussionsformat zielgerichtet ein Leitbild „Zukunft der Gesundheitsversorgung in Thüringen“ zu erarbeiten, welches als Ansatz zur Erstellung des 8. Thüringer Krankenhausplanes dienen kann.“

Die LKHG, die Krankenkassen, die KVT und die LÄK haben gemeinsam ein Zukunftsbild (Zielbild) für die Krankenhausplanung erarbeitet und am 5.09.2022 an die Gesundheitsministerin Heike Werner überreicht.

Das TMASGFF hat gemeinsam mit der AGETHUR, den Zielbildgebern und weiteren Akteuren aus dem Gesundheitswesen einen Werkstattprozess unter dem Titel

ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THUERINGEN.2030 - Zukunft der Krankenhausplanung durchgeführt. Im Zeitraum von September 2022 bis Anfang Januar 2023 wurden fünf Werkstattgespräche durchgeführt.

Am 9.01.2023 fand der Abschluss der Werkstatt ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THUERINGEN.2030 - Zukunft der Krankenhausplanung statt.

Der Werkstattprozess mit den erfolgten Workshops ist auf der Internetseite des TMASGFF über folgenden Link zu ersehen:

https://zukunft-gesundheit.thueringen.de/downloads/

Die Thüringer Ersatzkassen werden sich an der Vorbereitung des 8. Thüringer Krankenhausplans konstruktiv einbringen.

IGES Gutachten zu Krankenhausstrukturen

Im Auftrag des vdek hat das IGES-Institut ein Gutachten zur Reform der Krankenhausstrukturen erstellt. Das aktuelle Gutachten und die Position des vdek finden Sie hier: https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2021/iges-gutachten-reform-krankenhausstrukturen.html