Übergangspflege

Ein Teil der Versicherten, welche im Krankenhaus vollstationär behandelt werden, können aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht sofort oder unter Umständen gar nicht mehr in das eigene häusliche Umfeld zurückkehren oder sie benötigen Pflege zu Hause. Die Versicherten benötigen dann im Anschluss an die abgeschlossene Klinikbehandlung entweder eine Rehabilitation, eine Pflege zu Hause, eine Kurzzeitpflege oder eine Pflege im Pflegeheim.

Lassen sich nach einer stationären Krankenhausbehandlung diese Leistungen nicht sicherstellen, besteht die Möglichkeit, die neu geschaffene Übergangspflege im Krankenhaus in Anspruch zu nehmen.

Betroffene werden in diesem Fall für bis zu zehn Tage in der Klinik weiterversorgt, in welcher sie behandelt wurden. Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, das Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung und im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung .Damit kann die Übergangspflege an der Schnittstelle von stationären, pflegerischen und rehabilitativen Leistungen eine sinnvolle Ergänzung der Versorgung sein.

Zur Finanzierung der Kosten für die Übergangspflege haben die Krankenkassenverbände in Thüringen und die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.

Versorgungsbedürftige Patientinnen und Patienten können sich dank dieses neuen Angebots sicher sein, dass sie nach Abschluss einer stationären Therapie nicht auf sich allein gestellt sind.

Die rechtlichen Grundlagen zur Übergangspflege sind in den Paragrafen 39e und 132m SGB V zu finden.