Qualitätssicherung

Zahnräder mit Aufschrift Prozesse und Kontrolle, neu

Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich. Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement durchzuführen, Expertenstandards anzuwenden sowie bei Qualitätsprüfungen aktiv mitzuwirken.

In Pflegeeinrichtungen werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr Qualitätsprüfungen nach bundeseinheitlichen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) durch den Medizinischen Dienst (MD), den Prüfdienst der PKV oder durch von den Pflegekassen bestellten Sachverständigen durchgeführt. Die Prüfung beinhaltet auch die Inaugenscheinnahme des gesundheitlichen und pflegerischen Zustands von Pflegebedürftigen. Die QPR dienen als verbindliche Grundlage für eine Erfassung der Qualität in den Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Kriterien. Darüber hinaus beraten der MD und der Prüfdienst der PKV die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung mit dem Ziel, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen und die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.

Mit der seit November 2019 gültigen Qualitätsprüfungsrichtlinie vollstationär (QPR) wurde die Qualitätsprüfung von vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowohl inhaltlich als auch in der Darstellung der Ergebnisse grundlegend reformiert. Mit dem neuen Qualitäts- und Prüfsystem wurden auch die „Pflegenoten“ für stationäre Pflegeeinrichtungen abgeschafft und durch einen strukturierten Qualitätsbericht ersetzt.

Der vom Verband der Ersatzkassen (vdek) entwickelte Pflegelotse stellt die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen zur Verfügung.