Soziotherapie

Frau in Beratungsgespräch, neu

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören Versicherte, die wegen schwerer psychischer Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Soziotherapie setzt voraus, dass die Patientin oder der Patient die Therapieziele erreichen kann. Deshalb soll die Patientin oder der Patient über die hierzu notwendige Belastbarkeit, Motivierbarkeit und Kommunikationsfähigkeit verfügen und in der Lage sein, einfache Absprachen einzuhalten.

Soziotherapie kann nur durch Angehörige folgender Berufsgruppen erbracht werden:

  • Diplom-Sozialarbeiter oder Diplom-Sozialarbeiterin
  • Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin
  • Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie.

Vor der Zulassung zur Erbringung soziotherapeutischer Leistungen muss eine vorherige mindestens dreijährige psychiatrische Berufspraxis nachgewiesen werden, davon mindestens ein Jahr in  einem allgemein-psychiatrischen Krankenhaus mit regionaler Versorgungsverpflichtung sowie ein Jahr in einer Einrichtung der ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung.

In Thüringen werden die Verträge über die Versorgung mit Soziotherapie von allen Krankenkassen gemeinsam auf Basis des abgestimmten Mustervertrages geschlossen. Der Antrag auf Zulassung kann formlos gestellt werden an:

Verband der Ersatzkassen in Thüringen e.V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen
Referat Pflege
Lucas-Cranach-Platz 2
99097 Erfurt

Tel.: 0361/4425223

E-Mail: claudia.glebe@vdek.com

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in einem Merkblatt zusammen gestellt.