BGF-Koordinierungsstelle

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat zum Ziel, die Ressourcen der Mitarbeitenden zu stärken, um deren Gesundheit und Arbeitskraft langfristig zu erhalten. Dazu werden verschiedenste Maßnahmen durchgeführt, die einerseits die individuellen Verhaltensweisen der Mitarbeitenden und andererseits die Verhältnisse am Arbeitsplatz in den Blick nehmen. Die BGF ist Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

BGF-Koordinierungsstelle

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Die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz wirkt sich positiv auf die individuelle Gesundheit der Arbeitnehmer aus. Um den Nutzen und das Konzept der BGF bei den Unternehmen bekannter zu machen, gibt es in jedem Bundesland die BGF-Koordinierungsstelle, als digitale Plattform. Sie bildet in Bezug auf die BGF und auf Basis des Präventionsgesetzes § 20b SGB V und des GKV-Leitfadens Prävention ein Gemeinschaftsangebot der gesetzlichen Krankenkassen.

Im Fokus stehen Erstberatungen, die Unternehmen über die BGF aufklären und den Prozess zur nachhaltigen Implementierung der BGF anstoßen. Dieses niedrigschwellige Angebot richtet sich vorrangig an kleine und mittelständische Unternehmen, Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, denen häufig eigene Ressourcen für dieses Thema fehlen. Die BGF-Koordinierungsstelle fördert die überbetriebliche Vernetzung, sodass die vorhandenen Ressourcen gebündelt und voneinander gelernt werden können.

Neben den Erstberatungen informiert die BGF-Koordinierungsstelle in verschiedenen Veranstaltungen über das Thema BGF. Dass möglichst viele thüringische Unternehmen von der BGF-Koordinierungsstelle und ihren Angeboten erfahren, arbeitet die regionale Koordinierungsstelle mit weiteren Sozialversicherungsträgern wie der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie regionalen Unternehmensorganisationen und Verbänden zusammen.

Bei Fragen zu Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder Vernetztung wenden Sie sich bitte an thueringen@bgf-koordinierungsstelle.de

Fragen und Antworten zur Plattform

Wer kann die BGF-Erstberatung in Anspruch nehmen?

Alle interessierten thüringischen Unternehmen können sich über die Plattform zum Thema BGF informieren und eine Anfrage zur Erstberatung mit einem BGF-Fachberater stellen.

Wie kann ich als Unternehmen das Angebot der BGF-Koordinierungsstelle nutzen?

Es gibt zwei Möglichkeiten eine Erstberatung zu erhalten. Sie können nach Eingabe Ihrer Daten entweder direkt eine gesetzliche Krankenkasse wählen, mit der Sie die Erstberatung durchführen möchten oder Sie füllen das Kontaktformular aus und bekommen eine gesetzliche Krankenkasse zur Erstberatung zugewiesen. Der oder die Fachberater/-in wird innerhalb von zwei Arbeitstagen Kontakt zu Ihnen aufnehmen und mit Ihnen einen Termin zur Erstberatung vereinbaren.

Was erwartet mich bei der Erstberatung?

Sie erhalten eine individuelle, kostenfreie sowie kassen- und angebotsneutrale Erstberatung, die sich zur Qualitätssicherung an einem Gesprächsleitfaden orientiert. Dabei erhalten Sie individuelle Informationen und eine Übersicht über die BGF-Angebote der gesetzlichen Krankenkassen sowie weiterer Sozialversicherungsträger.

Welche Fragen werden in der Erstberatung geklärt?

Die Erstberatung erfolgt in drei Abschnitten. Zunächst wird die IST-Situation Ihres Unternehmens in Bezug auf die BGF besprochen. Im Anschluss erhalten Sie individuelle Informationen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Je nach Sachstand werden Sie ggf. an eine andere gesetzliche Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger vermittelt, der Sie bei der Durchführung der nächsten Schritte und der Implementierung der BGF in Ihrem Unternehmen unterstützt. Natürlich können Sie jederzeit Ihre persönlichen Fragen einbringen.

Ideenwettbewerb

49 gewinnt – Ihre Gesundheitsidee zählt!

Sie haben eine Idee, die die Gesundheit im Unternehmen steigern kann? Dann machen Sie jetzt mit bei unserem Ideenwettbewerb für Kleinst- und Kleinunternehmen mit 1 bis 49 Mitarbeitenden! Bis 31. Mai 2025 teilnehmen! www.49gewinnt.de

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